Hallo Nick,
die Regulierung von Schädigungen durch einen Dritten, wie z.B. bei einem Verkehrsunfall, wird zwischen der deutschen Rentenversicherung und der maßgeblichen Versicherung im Einzelfall entschieden. Die Vereinbarungen hierzu sind sehr unterschiedlich, bitte wenn Sie sich an Ihren Rentenversicherungsträger und lassen sich über die getroffenen Entscheidungen informieren.