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Experten-Antwort

Rente nach 35 Jahren f.langjährige Versichert

von Karina28.01.2021 | 19:41
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3 Antworten

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Guten Abend, ich bin zur Zeit mit 61 in ALG1 Bezug, habe Minijob (433 €) in Aussicht(Hinzuverdienst 165,-€ ist möglich).Mein jetziges ALG 1 wird mit 80 % rentenversichert, aus Minijob wird auch etwas angerechnet für Rente mit 63 (40 Jahre habe ich dann voll). Mit dem Minijob möchte ich auch zusätzlich fehlende 6 Monate etwas "überbrücken" bis z. Rente mit 63, ALG 1 Bezug (24 Monate) reicht leider nicht ganz bis dahin. Nun wird mir ja wegen des höheren Hinzuverdienst ALG1 Bezug um die Differenz zu 165 € verringert gezahlt, spielt das für die Rentenanrechnung da eine, welche Rolle ,welche Höhe ?(ALG 1 =1303 €) Danke und VG Karina

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 29.01.2021 | 09:55

Hallo, Karina,

bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der DRV in Ihrer Nähe könnten Sie einen telefonischen / persönlichen Termin vereinbaren, damit Ihre persönliche Rentensituation und weitere Fragen dazu, geklärt werden könnten. Genauere Probeberechnungen können dann dort mit Zuhilfenahme Ihrer Rentenauskunft individuell erstellt werden.

Die Überlegung TZ und Minijob oder 2 Minijobs kann dabei berücksichtigt werden.

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Beratung-und-Kontakt/Beratung-suchen-und-buchen/beratung-suchen-und-buchen_node.html

2 Antworten

W°lfgangam 28.01.2021 | 21:36
Hallo Karina, hmm... Ihr hier dargestellter Sachverhalt ist etwas schwer zu deuten, welchen Zweck Sie verfolgen, um die Altersrente (schon) ab 63 (MIT Abschlag) dann beziehen zu wollen - neben den Pflichtbeiträgen aus ALG. ALG = Pflichtbeiträge = zählen zu den 35 Jahren, laufen kontinuierlich, da muss nichts 'überbrückt' werden, sofern hier keine 'Sperrfrist' läuft. Nur für die 'Sperrfrist' wären 2 Monate Minijob ggf. sinnvoll, um diese 'Lücke' für die erforderlichen 35 Jahre zu füllen. Andererseits kann ein vorausschauend versicherungspflichtiger Minijob hintenraus die erst damit nach 63 noch zeitnah erreichbaren 35 Jahre sinnvoll sein – deute ich zunächst so. ABER, besser, Sie lassen Ihre Frage/Ihre Rentenansprüche vor Ort klären /was fehlt an Versicherungszeiten /wie kann ich es erreichen /was bringt mir der (versicherungspflichtige) Minijob. Gruß w.
Karinaam 28.01.2021 | 22:50
Hallo Wolfgang, Ab 01.03.2026 könnte ich Regelaltersrente beziehen, ab 01.01.2023 kann ich Rente für langj. Versicherte(nach 35 Jahren) mit 11,4% Abschlag beziehen. Zu diesem Zeitpunkt habe ich 40 Jahre RV Beiträge eingezahlt. ALG1 läuft aus nach 24 Mon.am 01.07.2022 .Für die verbleibende Zeit bis 01.01.2023 habe ich mit dem Minijob vor ,die Zeit bis dahin noch einen Job zu machen. Vollzeit Job zu finden ist gerade noch schwieriger. Pflichtbeiträge werden von ALG1 und Minijob in RV gezahlt. Macht es Sinn auch mit evtl. 2 Minijobs oder mit TZ Job +Minijob Abschläge zu verringern oder gar Beiträge einzuzahlen für 1 oder 2 Jahre ? Letzteres wohl kaum, denn meine eigene Lebenserwartung kann ich kaum errechnen ,die Einzahlung rechnet sich doch wahrscheinlich erst mit ca.85 ? In meinem Job VZ kann ich nicht mehr arbeiten ,TZ gibt es da nicht,daher überlege ich Alternativen.
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