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Experten-Antwort

Rente nach 35 Jahren f.langjährige Versichert

von Helga23.08.2021 | 13:01
112 Ansichten
8 Antworten

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Guten Tag, ich möchte ab 01/2023 in Rente f. langj. Versicherte gehen m. Abschlag 11,4%(mein Mann,17 J. älter ist schon lange in Ruhestand). Den aktuellen Minijob, möchte ich weiter machen, so lange es geht. Muss ich außer der Hinzuverdienstgrenze zur Rente dann noch zusätzlich etwas beachten ? Der geringe aber doch noch Rentenbeitrag aus dem weiter laufenden Minijob, erhöht der dann trotzdem noch meine Rente (hatte den Minijob nicht beitragsfrei stellen lassen 2021)? Über eine Antwort dazu würde ich mich freuen.. VG Helga

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Helga,

bezüglich Ihrer Rente müssen Sie - bis auf die bereits erwähnte Hinzuverdienstgrenze - nichts weiter beachten. Die Hinzuverdienstgrenze muss auch nur bis zu Ihrer Regelaltersgrenze eingehalten werden.

Wenn Ihr Minijob versicherungspflichtig ist, erhöht sich regelmäßig (einmal im Jahr) Ihre Rente durch die Beiträge.

Viele Grüße

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7 Antworten

Klugpuperam 23.08.2021 | 13:43
Nö, das ist schon alles richtig so geplant. Noch dran denken, einen Riestervertrag abzuschließen, falls noch keiner vorhanden ist. Für 60 Euro im Jahr 175 Euro an Zulage kassieren und dann als Kleinstbetragsrente auszahlen lassen. Aber kaum ein Anbieter hat noch Verträge für 60+ im Angebot.
W°lfgangam 23.08.2021 | 20:32
Ergänzend/da so nicht richtig von der Ausgangsfrage: Bei einer vorgezogenen Altersrente - und keinem neuen Versicherungsfall vorher - werden erst mit Erreichen der Regelaltersrente (nicht jedes Jahr), die bis dahin erzielten zusätzlichen erworben Beiträge/Entgeltpunkte aus Minijob /Pflegetätigkeit /'normaler' Beschäftigung /freiwilliger Versicherung /was auch immer ...DANN ERST obendrauf gepackt, erst anschließend/nach Regelaltersgrenze 1x im Jahr zum 01.07. Gruß w.
Siehe hieram 24.08.2021 | 01:01
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
boah, da muss ich erst 66+2 werden, um diese Minierhöhung zu bekommen(glaube 4,50 € pro Jahr ?).
...da geht noch der Abzug der KV/PV runter, dann sind es aber immer noch 4 € für 1 Jahr voller Minijob. Ab Regelaltersgrenze weiter Minijob rechnet/amortisiert sich das aber ganz anders/viel positiver ...schon nach 4 Jahren ist die eigene Beitragszahlung wieder im Portemonnaie - das mein ich nicht mal ironisch ...ist tatsächlich ein gutes Geschäft!! @Helga, durchhalten, wenn der ältere Beiwohner mal kalt ist, sind Sie mit Ihrer weiter steigenden Rente die Queen der 'Butterfahrten' im Kampf um die Best-Preis(Abzocke)Rheumadecken für unterkühlte RenterInnen ...Sie habens dann ja, dank des Minijobs und der Mehrrente, oder investieren es in 17 Jahre jüngere Bettgarnitur ;-)) Gruß w.
ca. 4 EUR pro Monat dann übrigens!!! Abgesehen davon, dass @Helga damit auch evtl. eigene Ansprüche auf Zipperleinrente = noch keine 66+ und dennoch vorzeitig nicht mehr selbst erwerbsfähig aufrecht erhält... Mal @W°lfgangs vorgeschlagene Bettgarniturenwechselaktionen außen vor gelassen. Auch wenn man mit 4x12 bestimmt etwas bessere Garnituren erhält als für nur 4/12 auf der ButterbeidieFischeFahrt ;-)
W°lfgangam 23.08.2021 | 23:50
...da geht noch der Abzug der KV/PV runter, dann sind es aber immer noch 4 € für 1 Jahr voller Minijob. Ab Regelaltersgrenze weiter Minijob rechnet/amortisiert sich das aber ganz anders/viel positiver ...schon nach 4 Jahren ist die eigene Beitragszahlung wieder im Portemonnaie - das mein ich nicht mal ironisch ...ist tatsächlich ein gutes Geschäft!! @Helga, durchhalten, wenn der ältere Beiwohner mal kalt ist, sind Sie mit Ihrer weiter steigenden Rente die Queen der 'Butterfahrten' im Kampf um die Best-Preis(Abzocke)Rheumadecken für unterkühlte RenterInnen ...Sie habens dann ja, dank des Minijobs und der Mehrrente, oder investieren es in 17 Jahre jüngere Bettgarnitur ;-)) Gruß w.
-am 24.08.2021 | 06:52
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
Wenn Ihr Minijob versicherungspflichtig ist, erhöht sich regelmäßig (einmal im Jahr) Ihre Rente durch die Beiträge.
Ergänzend/da so nicht richtig von der Ausgangsfrage: Bei einer vorgezogenen Altersrente - und keinem neuen Versicherungsfall vorher - werden erst mit Erreichen der Regelaltersrente (nicht jedes Jahr), die bis dahin erzielten zusätzlichen erworben Beiträge/Entgeltpunkte aus Minijob /Pflegetätigkeit /'normaler' Beschäftigung /freiwilliger Versicherung /was auch immer ...DANN ERST obendrauf gepackt, erst anschließend/nach Regelaltersgrenze 1x im Jahr zum 01.07. Gruß w.
Vielen Dank, für die Ergänzung.
Helgaam 24.08.2021 | 19:02
Zitat von W°lfgang anzeigenausblenden
@w*gang @siehste Immer wieder erfrischend, die Beiträge von Ihnen hier :o) Zumindest hab ich für die Suche der "wärmsten Rheumadecke " dann genügend Zeit, finde ja vielleicht sogar noch d e n lukrativen Aktienanleger für die Restzeit in einem dann durchaus auf Dauer warmen Fleckchen dieser Erde (und meine damit nicht die letzte Ruhestätte):o)) Schönen Abend die Herren !! Ich werde das Portal hier weiter lesen.... Helga
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