Hallo Helga,
bezüglich Ihrer Rente müssen Sie - bis auf die bereits erwähnte Hinzuverdienstgrenze - nichts weiter beachten. Die Hinzuverdienstgrenze muss auch nur bis zu Ihrer Regelaltersgrenze eingehalten werden.
Wenn Ihr Minijob versicherungspflichtig ist, erhöht sich regelmäßig (einmal im Jahr) Ihre Rente durch die Beiträge.
Viele Grüße