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Rente nach 45 Arbeitsjahren

von Horst17.02.2009 | 16:17
4298 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Kann ich nach 45 Arbeitsjahren abzugsfrei in Rente gehen?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ab dem 65.Lebensjahr hat Anspruch auf die Altersrente für b e s o n d e r s langjährige Versicherte o h n e Abschläge, wer 45 Versicherungsjahre (Beitragszeiten) erreicht hat.

Diese "neue" Rentenart tritt ab 01.01.2012 in Kraft; somit für alle ab Jahrgang 1964.

6 Antworten

Schiko.am 17.02.2009 | 16:43
Es müssen 45 Jahre Beitrags- zeit sein, maßgebend unter Umständen der Geburtsmonat und wie beim Wein das Ge- burtsjahr. MfG.
Unter Umständenam 17.02.2009 | 16:42
Ja, wenn Sie 65 sind.
Wolfgangam 17.02.2009 | 19:43
Was ist,wenn man 65Jahre ist und 50 Jahre gearbeitet hat gibt es da extra Punkte ?
Du meine Güteam 17.02.2009 | 19:50
Nein.
-_-am 17.02.2009 | 20:29
Die 45 Jahre spielen bei der Regelaltersrente eine Rolle. Mehr unter http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_79080/SharedDocs/de…
WORKERam 18.02.2009 | 15:25
Man muss unterscheiden, zwischen Arbeitsjahren und Beitragszeiten. Jeder hat immer 45 oder mehr Jahre gearbeitet ( aber wenn man sich die tatsächliche Biografie, also den Versicherungsverlauf ansieht, sind es meistens weit unter 40 Jahren, mit einer Beschäftigung. Die Zeiten in denen man nicht gearbeitet hat, werden da gerne unterschlagen. Also man muss wirklich 45 Jahre Beiträge aus einer Beschäftigung gezahlt haben!!
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