Es stellt sich die Frage, ob Ihr Mann Vertrauensschutz genießt, weil er das Altersteilzeit-Arbeitsverhältnis vor dem Stichtag 01.01.2007 vereinbart hat. In diesem Falle werden die Altersgrenzen ab 2012 nicht angehoben. Bei Erfüllung der übrigen Voraussetzungen kann er dann, wenn er die Altersteilzeitarbeit beendet hat - er ist dann 63 Jahre und 10 Monate alt, wie Sie sagen - entweder die Altersrente für schwerbehinderte Menschen ohne Abschlag oder die Altersrente für langjährig Versicherte mit einem Abschlag in Höhe von 4,2 % (für 14 Monate vor dem vollendeten 65. Lebensjahr) in Anspruch nehmen.
Um Ihre Fragen anhand des Versicherungskontos klären zu können, empfehlen wir Ihnen, eine unserer Auskunfts- und Beratungsstellen aufzusuchen, um ggf. eine individuelle persönliche Beratung zu ermöglichen.
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