Lieber Tobi,
den Ausführungen von KSC kann zugestimmt werden. Informieren Sie die Deutsche Rentenversicherung darüber, dass Sie in dem genannten Zeitraum Arbeitslosengeld bezogen haben, Ihnen der Nachweis aber nicht mehr vorliegt. Bitte Sie um Überprüfung des Sachverhaltes durch die Deutsche Rentenversicherung.
Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann anhand der im Versicherungskonto enthaltenen Zeiten der versicherten Beschäftigung, ob und für wie viele Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld bestand und erteilt im Anschluss eine Rentenauskunft mit den aktuellen Daten.