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Experten-Antwort

Rente nach 45 Jahren, 1Monat arbeitslos

von Tobi30.06.2018 | 15:54
441 Ansichten
5 Antworten

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Hallo, vom 01.04.1975 - 31.03.1977 war ich in einer Berufsausbildung und ab da rentenversichert. Anschließend war ich vom 01.04.1977 - 31.03.1979 als Zeitsoldat bei der Bundeswehr. Anschließend ein Monat arbeitslos gemeldet. Lt. Versicherungsverlauf wurde auch vom Arbeitsamt für den Monat April 1979 an die Rentenversicherung Pflichtbeiträge abgeführt. In der Rentnauskunft steht, wenn ich nach 45 Jahren abschlagfrei in Rente gehen will: "mögliche zusätzliche Wartezeitmonate Zeitraum 02.04.1979 - 01.05.1979 1 Monat." Sie bittenn darum, Nachweise zu liefern, dass ich ALG bezogen habe und nicht Arbeitslosenhilfe. Einen Nachweis habe ich aber nicht mehr!! Was kann ich tun? Nach meiner Ansicht kann es sich eigentlich nur um ALG gehandelt haben und müsste daher mit angerechnet werden. Vor der Bundeswehrzeit war ich ja pflichtersichert und daher 3 Jahre vor Arbeitslosigkeit 12 Monate pflichtversichert. Wer kann mir helfen? Rente erst ab 01.04.2020 oder erst ab 01.05.2020. Danke im voraus!1 Gruß Tobi

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Lieber Tobi,

den Ausführungen von KSC kann zugestimmt werden. Informieren Sie die Deutsche Rentenversicherung darüber, dass Sie in dem genannten Zeitraum Arbeitslosengeld bezogen haben, Ihnen der Nachweis aber nicht mehr vorliegt. Bitte Sie um Überprüfung des Sachverhaltes durch die Deutsche Rentenversicherung.

Die Deutsche Rentenversicherung prüft dann anhand der im Versicherungskonto enthaltenen Zeiten der versicherten Beschäftigung, ob und für wie viele Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld bestand und erteilt im Anschluss eine Rentenauskunft mit den aktuellen Daten.

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4 Antworten

KSCam 30.06.2018 | 16:56
Wenn Sie den Nachweis nicht mehr haben, dann schreiben Sie das genau so wie im Beitrag beschrieben, an die DRV. Genau mit der von Ihnen angeführten Logig sollte die DRV Sachbearbeitung in Ihrem Sinn entscheiden.
Tobiam 30.06.2018 | 19:20
Danke für die Informationen. Jetzt weiß ich, wie ich vorgehen muss. Demnach müsste der eine Monat arbeitslos anerkannt werden. Danke noch einmal!! Gruß Torbil
Tobiam 30.06.2018 | 19:20
Danke für die Informationen. Jetzt weiß ich, wie ich vorgehen muss. Demnach müsste der eine Monat arbeitslos anerkannt werden. Danke noch einmal!! Gruß Torbil
W*lfgangam 30.06.2018 | 19:45
Hallo Tobi, brauchen Sie denn den einen zusätzlichen Monat überhaupt, um auf die 45 Jahre rechtzeitig zu kommen? Eine Berufsausbildung begann 'üblicherweise' mit 14 15 16 Jahren, da sind Sie bis zu Ihrem abschlagsfreien Rentenbeginn doch wohl locker lange vorher durch mit den 45 Jahren. Mit abschlagsfrei 64+ brauchen Sie sich da wegen des einen Monats sicher keinen Stress zu machen ...und die DRV unnötig zu beschäftigen ;-) Gruß w.
Deutsche Rentenversicherung
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