Hallo Ich,
für Sie hat sich durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz weder was am Rentenbeginn noch bei den Abschlägen geändert.
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Hallo Ich,
für Sie hat sich durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz weder was am Rentenbeginn noch bei den Abschlägen geändert.
Hallo Ich,
das hatte ich nicht so gemeint (mit 60 und 18% Abschlag), gemeint war, es ändert sich nichts durch das RV-Altersgrenzenanpassungsgesetz. Die Änderungen bezüglich der Altersrente nach Altersteilzeitarbeit liegen bereits in der Vergangenheit. Auch hier gab es Vertrauensschutzregelungen.
Versicherte, die nach dem 31.12.45 geboren sind, können nur noch mit 60 Jahren und 18% Abschlag in Rente gehen, wenn sie z.B. v o r dem 01.01.2004 Altersteilzeitarbeit vereinbart haben. Wenn dies nicht der Fall ist (und auch keine Alo usw. vorliegt), Ihr Mann also bis vor der Altersteilzeit normal gearbeitet hat, dann wird die Altergrenze für 09/48 geborene auf 62 Jahre und 9 Monate angehoben bei einem Abschlag von dann 8,1 %.
Oder meinten Sie, Abschluß des Altersteilzeitvertrages Oktober 2003 ( 55. Lebensjahr Ihres Mannes)??
Leider kann ich zu Ihrer Frage aus Sicht der Rentenversicherung keine für Sie befriedigende Antwort geben, im privaten Umfeld würde ich eine Auskunft wie "Schade" geben.
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