Hallo Rosi,
ich schließe mal aus Ihrem Nickname, dass Sie nach der Altersteilzeit die Altersrente für Frauen in Anspruch nehmen wollen. Das können Sie frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres (also ab 01.08.2011, dann mit 18% Abschlag). Mit jedem Monat, den die Rente nach dem 01.08.2011 beginnt, wird der Abschlag um 0,3 Prozentpunkte geringer und ab 65 fallen keine Abschläge mehr an (wenn ich richtig gerechnet habe, werden Sie also 20 Monate länger als 60 arbeiten, das würde dann noch 12 % Abschlag bedeuten).
Die Altersrente für Schwerbehinderte kann ohne Abschläge ab dem 63. Lebensjahr bezogen werden, das wäre bei Ihnen ab dem 01.08.2014. Der Rentenbeginn am 01.04.2013 wäre 16 Monate davor, was nach meiner Rechnung 4,8 % Abschlag bedeutet. Das ist alles aber völlig unverbindlich - ich kann Ihnen nur empfehlen, eine ausführliche Rentenauskunft zu beantragen, wenn Sie das nicht sowieso schon gemacht haben, und sich gegebenenfalls noch bei einer unserer Auskunfts- und BEratungsstellen beraten zu lassen.