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Rente nach Altersteilzeit

von Rosi26.03.2007 | 11:48
2520 Ansichten
9 Antworten

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Hallo, geboren am 26.7.1951 möchte ich am 1.4.07 mit der ATZ anfangen und am 1.4.2013 in die Rente gehen. Ich habe 40% Schwerbehinderteneigenschaft. 1. Bekomme ich ab 1.4.2013 Rente? 2. Wieviel %Abschlag muss ich hinnehmen? 3. Wenn ich 50 % Schwerbehinderung habe, wieviel Abschlag ist dann fällig? Schönen Tag noch

Antworten der Moderation

Alle Antworten im Überblick · chronologisch sortiert

3
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Rosi,

ich schließe mal aus Ihrem Nickname, dass Sie nach der Altersteilzeit die Altersrente für Frauen in Anspruch nehmen wollen. Das können Sie frühestens nach Vollendung des 60. Lebensjahres (also ab 01.08.2011, dann mit 18% Abschlag). Mit jedem Monat, den die Rente nach dem 01.08.2011 beginnt, wird der Abschlag um 0,3 Prozentpunkte geringer und ab 65 fallen keine Abschläge mehr an (wenn ich richtig gerechnet habe, werden Sie also 20 Monate länger als 60 arbeiten, das würde dann noch 12 % Abschlag bedeuten).

Die Altersrente für Schwerbehinderte kann ohne Abschläge ab dem 63. Lebensjahr bezogen werden, das wäre bei Ihnen ab dem 01.08.2014. Der Rentenbeginn am 01.04.2013 wäre 16 Monate davor, was nach meiner Rechnung 4,8 % Abschlag bedeutet. Das ist alles aber völlig unverbindlich - ich kann Ihnen nur empfehlen, eine ausführliche Rentenauskunft zu beantragen, wenn Sie das nicht sowieso schon gemacht haben, und sich gegebenenfalls noch bei einer unserer Auskunfts- und BEratungsstellen beraten zu lassen.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Ich möchte Ihnen empfehlen, sich an eine der Auskunfts- und Beratungsstellen in Ihrer Nähe zu wenden oder eine ausführliche Rentenauskunft zu beantragen - darin sind auch Angaben zu den einzelnen Rentenarten, den Altersgrenzen und Abschlägen enthalten. Eine Beratungsstelle finden Sie hier: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche.

Moderation · 3Ihre Vorsorge

In diesem Fall muss ich mich dem Beitrag von Schade anschließen.

6 Antworten

Doradoam 26.03.2007 | 13:16
Bin jetzt 59 und möchte bald in Rente gehen, auch evtl. mit Abzügen - ab wann geht das. Nächste Frage - wer zahlt meine Renten- versicherungsbeiträge wenn ich 3 Jahre nicht mehr arbeite. Wieviel muß ich nachzahlen um keinen Schaden bei der Rente zu haben? Danke für Ihre Antwort Dorado
Doradoam 26.03.2007 | 13:10
Bin 59 wann kann ich frühestens - auch mit Abzügen in Rente gehen?
an Doradoam 26.03.2007 | 13:27
1) schreiben Sie bitte künftig nicht mehr in Beiträge anderer - das verwirrt nur. (bitte neues Thema öffnen!) 2) In Ihrem Fall wäre es sinnvoll die Zeit für ein Beratungsgespräch bei einer Außenstelle der RV zu investieren. Dort können alle Fragen gestellt werden. Ihre Fragen sind doch sehr allgemein gehalten.
Rosiam 26.03.2007 | 13:35
Hallo, die Frage betrifft einen Mann, also nicht die Rente für Frauen. Sorry, da habe ich Sie mit "Rosi" verwirrt. Liebe Grüße Rosi
Schadeam 26.03.2007 | 14:14
für einen nicht schwerbehinderten Mann des Jahrganges 1951 ist die Altersrente frühestens mit 63 möglich - ein Rentenbeginn 2013 geht da nicht! Lassen Sie sich beraten, bevor Sie Altersteilzeit vereinbaren!
skatam 26.03.2007 | 14:26
dorado, zu frage 2: Schiko.....????? mfg skat P.S. oder Beamtenhasser...?
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