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Rente nach Altersteilzeit

von Wolfgang09.02.2010 | 19:16
1279 Ansichten
4 Antworten

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Ich bin Jahrgang 1950,seit Herbst 1964 durchgehend in Arbeit,nur Unterbrechung v. 18 Monaten Bundeswehr. Seit 01.10.2005 bis 30.09.2010 in Altersteilzeit(Aktiv+Passiv ) Gewünschter Renteneintritt 01.10.2010. Welche Rentenart ( Rente nach Alterteilzeit ??? )`soll ich beantragen, wie hoch sind meine Abzüge in % lebenslang 7,5 oder mehr. Danke für Ihre Mühe

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Wenn Sie vor dem 1. Januar 2004 Altersteilzeitarbeit nach dem Altersteilzeitgesetz vereinbart haben, können Sie aus Gründen des Vertrauensschutzes ab vollendetem 60. Lebensjahr - mit Abschlägen von 18 Prozent - in Rente gehen.

Für schwerbehinderte Menschen gelten andere Regelungen.

3 Antworten

Gerdiam 09.02.2010 | 19:45
Ich will Sie nicht erschrecken, aber ohne Schwerbeh. ,mit 60 in Rente? Die Abschläge sind sehr hoch,kann sich nicht jeder leisten. Oder verstehe ich was falsch.
KSCam 09.02.2010 | 21:10
Wann genau sind Sie geboren? Sind Sie schwerbehindert? Wann wurde die ATZ vereinbart? Wenn Sie ohne Schwerbehinderung mit 60 in Rente gehen, haben Sie 18% Abschlag - aber gar keinen Grund sich heute darüber zu wundern! Denn das haben Sie doch schon gewusst, als Sie vor über 5 Jahren den ATZ Vertrag unterschrieben haben. Und wenn Sie sich damals nicht informiert haben, fehlen mir die Worte, aber auch dann ist es wie es ist. Und klar: Sie beantragen die AR nach ATZ, welche auch sonst?
Gertam 10.02.2010 | 09:10
Rentenbeginn mit 60 nur möglich wenn die ATZ vor 2004 beantragt wurde. Rentenabschlag 18 %. Das sie seit 1964 durchgehend beschäftigt sind,spielt dafür überhaupt keine Rolle.Es müssen lediglich 15 Jahre mit Beitragszeiten vorliegen. Ausnahem : es liegt Schwerbehinderung vor,dann nur 10,8 % Rentenabschlag,allerdings dann 35 Jahre Wartezeit.Haben sie aber erfüllt.lt Ihren Angaben. Die 7,5 % Abschlag die sie genannt haben, stimmen überhaupt nicht.
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