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Experten-Antwort

Rente nach Altersteilzeit 4 Monate vor dem 63.Lebensjahr

von Werner Kaiser06.12.2010 | 18:49
3369 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin seit dem 01.12.2009 in Altersteilzeit. Ich habe das Blockmadell gewählt und gehe ab dem 01.12.2012 in die Befreiungsphase. Nach auskunft der KZVK ist ein Renteneintritt aber erst zum 01.04.2016 mit Abschlägen von 9,3% möglich. Was mache ich während der fehlenden 4 Monate? Wurde ich von meinem Dienstgeber schlecht beraten?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Werner Kaiser,

aufgrund Ihrer Angaben ist nunmehr ersichtlich, dass bei Ihnen durch den Altersteilzeitvertrag, der vor dem 01.01.2007 geschlossen wurde, und aufgrund des Geburtsdatums der Vertrauensschutz gilt.

Sie könnten somit frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres mit 10,8 % Abschlag in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen. Jeder spätere Rentenbeginn verringert den Abschlag um 0,3 % monatlich.

Sollten Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger noch nicht den Altersteilzeitvertrag vorgelegt haben, so können Sie dies jederzeit nachholen, damit Ihnen dann auch eine zutreffende Rentenauskunft erteilt werden kann, die dann auch der KZVK vorgelegt werden kann.

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8 Antworten

RFn am 06.12.2010 | 19:35
Es sei dahingestellt, ob Sie der Dienstgeber oder Sie sich selbst schlecht beraten haben. Es ist zu vermuten, dass schlicht und einfach die Anhebung der Altersgrenzen ausser Acht gelassen wurde. Es ist nicht verboten, dass Sie nach dem Auslaufen der ATZ noch vier Monate voll arbeiten, egal bei welchem AG. Was bitte heisst KZVK ? Im Zweifelsfall fordern Sie von Ihrem Rentenversicherungsträger eine Rentenauskunft an, darin ist für die einzelnen Rentenarten auch der frühestmöglichste Beginn mit Abschlägen angegeben.
W*lfgangam 06.12.2010 | 19:42
> KZVK Möööönsch RFn, kann man so faul sein, nicht die Suchmaschine der eigenen Wahl anzuwerfen ? ;-) Kirchliche Zusatzversorgungskasse ...mit grundsätzlich gleichen (ATZ-)Regularien wie im ÖD (Öffentlicher Dienst) ...eine Rentenauskunft hilft da nicht wirklich weiter, wenn die Vertrauensschutzregelungen nicht geprüft wurden! > Es ist nicht verboten, dass Sie nach dem Auslaufen der ATZ noch vier Monate voll arbeiten, egal bei welchem AG. Ein wirksamer ATZ-Vertrag besteht erst gar nicht, wenn da bis zur Rente 'Luft' ist - siehe oben. Gruß w.
Werner Kaiseram 06.12.2010 | 20:11
Und wenn wirklich die 4 Monate fehlen, ist der ATZ-Vertrag unwirksam ...weil, reicht nicht bis zur frühesten Altersrente, was tarifvertraglich vorgeschrieben ist. Auch kein Beinbrauch, sollte im Personalbüro entsprechend geändert werden können, Sie arbeiten 2 Monate länger und passt. Gruß w.
geb.:26.03.1953, ATZ Vertrag vom 22.06.2006 keine Schwerbehinderung
Vielen Dank für den Link zur Broschüre! Daraus konnte ich entnehmen, dass wohl bei mir der "Vertrauensschutz" greift. auch danke für den Tip zur Verlängerung der ATZ, das würde für mich immerhin 1,5% weniger Kürzung bedeuten (statt der zu Erwartenden 10,8 "Nur " 9,3 Prozent Minderung.
W*lfgangam 06.12.2010 | 20:44
> ATZ Vertrag vom 22.06.2006 Hallo Werner Kaiser, damit haben Sie DEN Vertrauensschutz, der besagt, dass Sie noch/weiterhin mit 62 ff. die Altersrente an langjährig Versicherte erhalten können. ABER, der Abschlag beträgt hier fix 10,8 % bei Rentenbeginn 62. Und da Sie nicht zum 01.04. (62) in Rente gehen, sondern erst 8 Monate später, vermindert sich der Abschlag um 8 x 0,3 = 2,4 ... verbleiben 10,8 - 2,4 = 8,4 % zum 01.12.2012. Ich hoffe, ich habe auf die Schnelle richtig gerechnet. Nein, eine Verlängerung der ATZ bekommen Sie nicht, das wurde schon bei Vorvertragsabschluss so richtig berechnet, max 6 Jahre ATZ hat man Ihnen bewilligt - daher die Laufzeit mit krummem Enddatum 01.12.2012 und nicht auf 62 festgemacht. Und Ihr Arbeitgeber wird über die KZVK-Ansichten genauso lächeln und bestätigen, dass alles richtig gelaufen ist. Gruß w.
W*lfgangam 06.12.2010 | 19:35
Zitat von Werner Kaiser anzeigen
Hallo Werner Kaiser, Fragen: - wann sind Sie geboren? - wann wurde ATZ vereinbart? - Schwerbehinderung liegt nicht? Mit dem Abschlag laut KZVK sind Sie Jahrgang 53. Wenn Sie die ATZ vor 2006 vereinbart haben (auch wenn der Antritt/Beginn der ATZ erst zum 01.12.2009 erfolgte), sind Sie mit Ihrem Jahrgang berechtigt, die Altersrente an langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre Voraussetzung) bereits nach dem 62. Lebensjahr zu erhalten - Rentenbeginn/ATZ-Ende 01.12.2012 könnte daher passen. Wenn Sie allerdings erst in den Spätwehen 2009 zur ATZ gekommen sind, würde es stimmen, dass Sie erst mit 63. einen Altersrentenanspruch haben (ohne Schwerbehinderteneigenschaft). Dann hat der Dienstherr schlicht gepennt und muss nachbessern. Ansonsten empfehlen Sie der KZVK, sich in Rentenfragen da einfach mal rauszuhalten, oder drücken Ihnen das folgende Merkblatt in die Hand ;-) http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Und wenn wirklich die 4 Monate fehlen, ist der ATZ-Vertrag unwirksam ...weil, reicht nicht bis zur frühesten Altersrente, was tarifvertraglich vorgeschrieben ist. Auch kein Beinbrauch, sollte im Personalbüro entsprechend geändert werden können, Sie arbeiten 2 Monate länger und passt. Gruß w.
Werner Kaiseram 06.12.2010 | 19:47
Zitat von W*lfgang anzeigen
Ich bin seit dem 01.12.2009 in Altersteilzeit. Ich habe das Blockmadell gewählt und gehe ab dem 01.12.2012 in die Befreiungsphase. Nach auskunft der KZVK ist ein Renteneintritt aber erst zum 01.04.2016 mit Abschlägen von 9,3% möglich. Was mache ich während der fehlenden 4 Monate? Wurde ich von meinem Dienstgeber schlecht beraten?
Hallo Werner Kaiser, Fragen: - wann sind Sie geboren? - wann wurde ATZ vereinbart? - Schwerbehinderung liegt nicht? Mit dem Abschlag laut KZVK sind Sie Jahrgang 53. Wenn Sie die ATZ vor 2006 vereinbart haben (auch wenn der Antritt/Beginn der ATZ erst zum 01.12.2009 erfolgte), sind Sie mit Ihrem Jahrgang berechtigt, die Altersrente an langjährig Versicherte (35 Versicherungsjahre Voraussetzung) bereits nach dem 62. Lebensjahr zu erhalten - Rentenbeginn/ATZ-Ende 01.12.2012 könnte daher passen. Wenn Sie allerdings erst in den Spätwehen 2009 zur ATZ gekommen sind, würde es stimmen, dass Sie erst mit 63. einen Altersrentenanspruch haben (ohne Schwerbehinderteneigenschaft). Dann hat der Dienstherr schlicht gepennt und muss nachbessern. Ansonsten empfehlen Sie der KZVK, sich in Rentenfragen da einfach mal rauszuhalten, oder drücken Ihnen das folgende Merkblatt in die Hand ;-) http://www.deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblo… Und wenn wirklich die 4 Monate fehlen, ist der ATZ-Vertrag unwirksam ...weil, reicht nicht bis zur frühesten Altersrente, was tarifvertraglich vorgeschrieben ist. Auch kein Beinbrauch, sollte im Personalbüro entsprechend geändert werden können, Sie arbeiten 2 Monate länger und passt. Gruß w.
geb.:26.03.1953, ATZ Vertrag vom 22.06.2006 keine Schwerbehinderung
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