Hallo Werner Kaiser,
aufgrund Ihrer Angaben ist nunmehr ersichtlich, dass bei Ihnen durch den Altersteilzeitvertrag, der vor dem 01.01.2007 geschlossen wurde, und aufgrund des Geburtsdatums der Vertrauensschutz gilt.
Sie könnten somit frühestens nach Vollendung des 62. Lebensjahres mit 10,8 % Abschlag in die Altersrente für langjährig Versicherte gehen. Jeder spätere Rentenbeginn verringert den Abschlag um 0,3 % monatlich.
Sollten Sie Ihrem zuständigen Rentenversicherungsträger noch nicht den Altersteilzeitvertrag vorgelegt haben, so können Sie dies jederzeit nachholen, damit Ihnen dann auch eine zutreffende Rentenauskunft erteilt werden kann, die dann auch der KZVK vorgelegt werden kann.