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Rente nach Altersteilzeit

von InesK22.09.2007 | 11:34
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11 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag liebe Forumsmitglieder! Wir haben die Rente nach der Altersteilzeit eingereicht und waren mächtig erschrocken, das unter dem Strich weniger heraus gekommen ist als selbst gedacht. Wir haben noch zwei unterhaltpflichtige kinder und nun ein wenig Angst nicht über die "Runden" zu kommen. Kann uns jemand sagen, wo wir uns Hilfe holen könnten? Stehen uns eventl. Zuschüße zu? Vielen Dank für eine Antwort! Es grüßt freundlich InesK

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Ob und welche ergänzende Leistungen zur Rente zustehen, kann ich ohne Kenntnis der Zahlen und Situation nicht abschätzen. Ansprechpartner sind auf jeden Fall das örtliche Sozialamt beziehungsweise die örtlich zuständige Stelle für das Arbeitslosengeld II. Da die Leistungen frühestens ab Antragstellung erbracht werden, sollten Sie bald dort vorsprechen. Ergänzende Leistungen neben der Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung sind durch den Gesetzgeber nicht vorgesehen.

10 Antworten

----am 22.09.2007 | 12:17
Harz 4 - Sozialgeld Onlinerechner dafür finden Sie u.A. bei Tacheles.de
InesKam 22.09.2007 | 12:38
Danke für die Antwort! Ich habe gehört, dass wir keine Sozialhilfe beantragen können, weil mein Mann noch keine 65 ist. Stimmt das??
Leseram 22.09.2007 | 14:15
Hartz 4 gibt immer. Wenn Sie bedürftig sind.
Antoniusam 22.09.2007 | 14:15
Sofern Ihr Mann erwerbsfähig ist, kann er höchstens (ergänzendes) ALG_II beantragen. Er muss sich dann allerdings intensiv um Arbeit bemühen. Für über 65 Jährige gibt es Grundsicherungsleistungen nach dem SGB XII. Beide Leistungen werden allerdings nur bei Bedürftigkeit gewährt. MfG
Antoniusam 22.09.2007 | 14:20
Das oben gesagte gilt natürlich auch für Sie ! MfG
Amadéam 22.09.2007 | 14:18
Eine Rüge vorweg. Wer beabsichtigt, Altersteilzeit (ATZ) in Anspruch zu nehmen, sollte sich IMMER vorab eine Rentenauskunft mit Vorausberechnung einholen und sich im Bedarfsfall fachkundig beraten lassen, um eben das Erschrecken zu vermeiden. Blauäugig einfach in ATZ zu gehen, kann zu unangenehmen Ergebnissen führen, wie Sie sehen. Hartz IV ist grundsätzlich ausgeschlossen, wenn eine Altersrente gleich welcher Art bezogen wird. Auf § 7 Abs. 4 SGB II wird insoweit hingewiesen (damit übrigens auch Wegfall der vielgerühmten Hartz IV-Sicherheit der Riester-Einlagen/ Riester-Rente!!!). Jedoch. Kein Grundsatz ohne Ausnahme! Lebt der Altersruhegeldempfänger in einer Bedarfsgemeinschaft mit einer dem Grunde nach Hartz IV-berechtigten Person. ist trotzdem Hartz IV ggf. möglich. Für eine umfassende Beratung in Sachen Hartz IV bzw. Grundsicherung/ Sozialhilfe nach dem SGB XII haben Sie aber so ziemlich sämtliche Parameter nicht benannt, die für eine Auskunftserteilung relevant sind, wenn diese nicht in Kaffesatzleserei ausarten soll. Sie werden sich daher wohl oder übel zur Agentur für Arbeit/ ersatzweise Sozialamt bemühen müssen, um sich umfassend beraten zu lassen. Dem Grunde nach haben Sie folgende Möglichkeiten: 1. Hilfe zur Selbsthilfe in dem der glückliche Rentner im Rahmen der Hinzuverdienstgrenzen eine Arbeit aufnimmt 2. Sollte der Partner des glücklichen Rentners arbeitsfähig sein, könnte dieser das Bruttoinlandsprodukt durch (vermehrte) Arbeitsleistung steigern. 3. Sprechen Sie bei Ihrer Wohngeldstelle vor, ob ggf. ein Anspruch auf Wohngeld/ Lastenzuschuss nach dem Wohngeldgesetz gegeben ist. 4. Bei Hartz IV Bezug/ Anspruch wird zumindest der Nichtrentner der Bedarfsgemeinschaft durch einen Fallmanager mehr oder weniger sanft angehalten, die Bedürftigkeit durch eine Arbeitsaufnahme abzuwenden. Sie kennen doch noch den Altkanzler "Gasprom-Schröder" und seinen gerade In Bayern wiederholten Leitsatz: "Fördern durch Fordern"? 5. Sollte der Nichtrentner der Bedarfsgemeinschaft nicht in der Lage sein, 3 Stunden am Tage zu arbeiten, kommt die Gewährung von Sozialhilfe nach dem SGB XII in Betracht, sofern aber überhaupt Bedürftigkeit vorliegt. Wer das berühmte - bei Hartz IV geschützte - 7.500-EURO-Auto besitzt, ist beim Sozialamt in der Regel schon nicht mehr bedürftig! 6. Gürtel enger schnallen. 7. Auswandern in ein Land mit niedrigeren Lebenshaltungskosten Sie haben die Wahl!
Mutti von der Leyens Zauberkastenam 22.09.2007 | 14:45
Ihre Kinder habe ich ja komplett vergessen! Schauen Sie mal hier nach! http://www.familien-wegweiser.de/ Ihr Amadé
InesKam 22.09.2007 | 14:56
Hallo Amadé! Sie haben Grundsätzlich recht!! Einzusehen ist, dass wir blauäugig waren....jedoch:Mein Mann hat 45 Jahre auf dem Buckel....ich habe ebenfalls zT mitgearbeitet und tue es im Minijob immer noch...wenn es nach ehrlichem Dasein eventl. immer noch nicht reicht, ist es eine Schande.....komischerweise muß ich immer an die Menschen denken, die OHNE ETWAS ZU TUN alles bekommen und wir , die wir wirklich viel geleistet haben wenig oder nicht!?!?!?!!!! Einem HArtz4 Empfänger mit 2 Kindern geht es besser als einem Arbeiter in 3 Schichten....TZZZZZZZZ..... Aber ich will hier keine Grundsatzdiskusion veranstalten....wir haben schon so viel EHRLICH geschafft, machen wir einfach weiter. Aber auf jeden Fall vielen Dank für Ihre gut gemeinten Tipps! Internet(t)e Grüße InesK
Die Sozialstaatsklaviatur will beherscht seinam 22.09.2007 | 15:32
Marschieren Sie sofort zur ALG II-zahlenden Stelle. Allein von Ihrem Minijob bleiben mindestens 100 Euro anrechnungsfrei. (Ergänzendes) Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wird nicht auf Zuwarten hin, sondern nur auf Antrag und nur ab Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt! Gehen Sie nie unvorbereitet zum Amt!!! Investieren Sie einige wenige Euro und besorgen sich einen Ratgeber, den Sie vorher studieren. http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html Lassen Sie sich nicht von Pontius zu Pilatus schicken bzw. abwimmeln! Nach § 15 SGB I ist die Arbeitsagentur verpflichtet, Sie umfassend zu beraten oder wenigstens die Stelle/ Behörde zu benennen, die für Ihre Fallkonstellation die richtige ist. http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/01/index.php?norm_ID=0101… Greift ALG II nicht, bitte nicht Wohngeld und Zuschlag zum Kindergeld aus den Augen verlieren - siehe Mutti von der Leyens Zauberkasten und seine Rechnerfunktionen (rechts unten!). Fragen Sie die Leute vom Amt Löcher in den Bauch und vergessen nicht, die notwendigen Anträge zu stellen bzw. diese aufnehmen zu lassen!
**/am 22.09.2007 | 16:18
falsch solange Kinder im Alter oberhalb 15 im Haus sind gibts keine Grundsicherung sondern ergänzendes ALG II für die Bedarfsgemeinschaft.
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