Marschieren Sie sofort zur ALG II-zahlenden Stelle. Allein von Ihrem Minijob bleiben mindestens 100 Euro anrechnungsfrei.
(Ergänzendes) Arbeitslosengeld II (Hartz IV) wird nicht auf Zuwarten hin, sondern nur auf Antrag und nur ab Zeitpunkt der Antragstellung gezahlt!
Gehen Sie nie unvorbereitet zum Amt!!! Investieren Sie einige wenige Euro und besorgen sich einen Ratgeber, den Sie vorher studieren.
http://www.tacheles-sozialhilfe.de/literatur/Leitfaden.html
Lassen Sie sich nicht von Pontius zu Pilatus schicken bzw. abwimmeln!
Nach § 15 SGB I ist die Arbeitsagentur verpflichtet, Sie umfassend zu beraten oder wenigstens die Stelle/ Behörde zu benennen, die für Ihre Fallkonstellation die richtige ist.
http://www.sozialgesetzbuch.de/gesetze/01/index.php?norm_ID=0101…
Greift ALG II nicht, bitte nicht Wohngeld und Zuschlag zum Kindergeld aus den Augen verlieren - siehe Mutti von der Leyens Zauberkasten und seine Rechnerfunktionen (rechts unten!).
Fragen Sie die Leute vom Amt Löcher in den Bauch und vergessen nicht, die notwendigen Anträge zu stellen bzw. diese aufnehmen zu lassen!