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Rente nach Arbeitslosigkeit

von Doro05.10.2007 | 07:50
1168 Ansichten
5 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Zur Zeit habe ich noch einen Job, aber wer weiß wie lange noch? Ich bin 04/48 geboren. Angenommen, dass ich in Kürze arbeitslos werde, könnte ich dann nach der Arbeitslosenzeit in Rente gehen? Wieviel Abstriche müsste ich dann zur regulären Rente hinnehmen? Aus meiner Sicht wäre mein Rentenbeginn ohne Abstriche mit 65 Jahren und 1 Monat.

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Fordern Sie eine aktuelle Rentenauskunft an.

Dort wird ausgesagt, welche Rentenarten Sie erfüllen.

Zusätzlich sollten Sie sich bei der nächstgelegenen Rentenberatungsstelle erkundigen.

Die Altersrente für Frauen wäre dann ab 60 möglich, wenn Sie insgesamt 15 Beitragsjahre haben und ab dem 40. Lebensjahr mehr als 10 Jahre pflichtversichert waren. Dann hätten Sie mit 60 18% Abschlag.

Aber aus Ihren Angaben kann nicht genau gesagt werden, was Sie erfüllen und was nicht.

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Von dem auf 65 hochgerechneten Betrag dürfen Sie nur dann ausgehen, wenn Sie bis 65 arbeiten.

Gehen Sie mit 60 in Rente, werden nur bis 60 Beiträge gezahlt und davon gehen die Abschläge weg.

3 Antworten

Doroam 05.10.2007 | 09:12
Danke für die schnelle Anwort. Die erforderlichen Kriterien sind in meinem konkreten Fall erfüllt. Nun habe ich noch eine weitere Frage. Was ist die Basis zur Berechnung der Rente? Gemäß Renteninformation werden zur Höhe der künftigen Altersrente zwei Summen genannt. Werden die 0,3 % je Monat von der Summe der voraussichtlichen Rente bis zum 65. Lebensjahr oder von der Summe zum Stand des Ausscheidens aus der Arbeit bzw. anschließenden Arbeitslosigkeit in Abzug gebracht?
zam 05.10.2007 | 10:23
...und noch Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge.
Amadéam 05.10.2007 | 22:46
...der Finanzminister will evtl. auch noch was von Ihnen haben.
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