Voraussetzung für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit u.a., dass bei Beginn der Rente und nach Vollendung von 58 Jahren und 6 Monaten mind. 52 Wochen Arbeitslosigkeit vorliegen.
Daher ist dem Beitrag von "Oder so" insoweit zuzustimmen, als dass eine regelmäßige Meldung bei der Agentur für Arbeit notwendig ist, damit diese Voraussetzung zum Zeitpunkt Ihres späteren Rentenbeginns gegeben ist. Des Weiteren kann sich diese Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit evtl. rentensteigernd auswirken.