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Rente nach Arbeitslosigkeit

von Cruiser19.02.2009 | 12:41
982 Ansichten
3 Antworten

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Mein ALG 1 läuft am 30.03.09 aus. Die früheste Rentenzahlung nach Arbeitslosigkeit ist der März 2010. Ich bin Jahrgang 01/1948. Nachdem ich kein ALG 2 (wegen Eigenheim nicht bedürftig) beantragen werde hier meine Frage: Meine Arbeitsagentur möchte mich nach dem 30.03.09 abmelden. Ist diese Abmeldung schädlich für den vorgezogenen Rentenbezug wegen Arbeitslosigkeit?

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Voraussetzung für eine Altersrente wegen Arbeitslosigkeit u.a., dass bei Beginn der Rente und nach Vollendung von 58 Jahren und 6 Monaten mind. 52 Wochen Arbeitslosigkeit vorliegen.

Daher ist dem Beitrag von "Oder so" insoweit zuzustimmen, als dass eine regelmäßige Meldung bei der Agentur für Arbeit notwendig ist, damit diese Voraussetzung zum Zeitpunkt Ihres späteren Rentenbeginns gegeben ist. Des Weiteren kann sich diese Anrechnungszeit wegen Arbeitslosigkeit evtl. rentensteigernd auswirken.

2 Antworten

Oder soam 19.02.2009 | 14:33
Wenn Sie tatsächlich nur die AR wegen ALO beantragen können, dann ist die förmliche Ablehnung der ALG II Leistung (angemessenes Eigenheim, welches bezahlt ist muss nicht gegen Bedürftigkeit sprechen - ist der ARGE sogar lieber, als wenn Sie teuer zur Miete wohnen würden!) und die regelm. Meldung bei der Arbeitsagentur sinnvoll, damit Sie am Beginn der Rente 'formal' (und damit nachweisbar) arbeitslos sind! Ggf. entsteht nebenbei eine Anrechnungszeit, die eine Lücke in der Biografie vermeidet (wenn auch nicht bewertet).
Ajaxam 19.02.2009 | 15:17
Ich empfehle alles daran zu setzen, um nicht aus der "Statistik" zu fliegen. Bleiben Sie arbeitslos gemeldet ohne Leistungsbezug; damit ist sicher gestellt, dass die Rentenversicherungsbeiträge "vermidert" weiterhin abgeführt werden und keine Lücke im Versicherungsverlauf entsteht.
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