Die Zeit zwischen Arbeitslosigkeit und Rentenbeginn wäre keine Rentenzeit, sondern eine Lücke. Wären Sie hingegen weiterhin arbeitslos gemeldet, würde Ihnen eine sogenannte Anrechnungszeit gutgeschrieben. Diese wird zwar selbst nicht mit Entgeltpunkten bewertet, führt aber dazu, dass Ihr Versicherungskonto für diese Zeit keine Lücke aufweist.
Das hat zwei Folgen:
1) Zum einen kann sich die sogenannte Gesamtleistungsbewertung verändern. Das ist - wie W*lfgang Ihnen schon erklärt hat - die Bewertung von beitragsfreien Zeiten wie z. B. Krankheit oder Studium. Ohne Lücke würden sich hier wahrscheinlich geringfügig höhere Entgeltpunkte ergeben.
2) Wichtiger erscheint mir jedoch der zweite Punkt, den W*lfgang ebenfalls bereits erwähnt hat. Sobald nach dem Ende der Arbeitslosigkeit 24 Monate vergangen sind, erfüllen Sie wegen der "Lücke" die Voraussetzungen für eine Erwerbsminderungsrente nicht mehr. Diesen Schutz könnten Sie entweder erhalten, indem Sie weiter arbeitslos gemeldet sind (mit allen damit verbundenen Konsequenzen seitens der Arbeitsagentur/ARGE) oder mit der Zahlung von freiwilligen Beiträgen (aber nur, wenn Sie vor 1984 schon 5 Jahre mit Beitragszeiten hatten und seitdem jeder Monat mit einer Rentenzeit belegt ist).
Ich kann Ihnen nur empfehlen, sich dazu individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle beraten zu lassen.