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Experten-Antwort

Rente nach ATZ

von Gerhard Schmidt30.09.2016 | 16:04
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7 Antworten

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Guten Tag, habe auch eine Frage zur ATZ. Also ATZ-Vertrag geht bis 31.10.16, bin Okt.53 geb.. könnte mit Abschlag ab 1.11.16 in Rente. Habe meinen Rentenantrag gestellt für 1.1.17. also mit 63 J. u 2 Monate ohne Abschlag, Rente für langj. Versicherte. Jetzt die Frage, habe nächste Woche Termin beim Arbeitsamt betr. 2 Monate ALG 1,. Das Amt kann meinen Antrag nur bearbeiten, wenn ich von der Rentenvers. eine Bescheinigung habe das ich am 1.11.16 nicht in Rente kann. Werde ich diese Bescheinigung bekommen? oder nicht, da ich ja mit Abschlag in Rente kann? Danke für Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Gerhard Schmidt,

Sie haben die Voraussetzungen für den möglichen Bezug der Altersrente für langjährig Versicherte ab 01.11.2016 mit Abschlag erfüllt, daher kann Ihnen die gewünschte Bescheinigung von der Deutschen Rentenversicherung nicht ausgestellt werden.

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6 Antworten

KSCam 30.09.2016 | 17:14
Wenn Sie die 45 für die abschlagsfreie Rente mit 63+2 erfüllt haben, dann sind auch die 35 Versicherungsjahre erfüllt, die man braucht um mit 63 mit 9,3& Abschlag in Rente zu gehen. Sie können doch nicht allen Ernstes verlangen dass die DRV Ihnen bescheinigt, dass "Herr Gerhard Schmitt keine Rente bekommt obwohl die Voraussetzungen dafür vorliegen". So was kann und wird Ihnen kein DRV Mitarbeiter ausstellen. Und wenn ein Mitarbeiter der Agentur das wirklich so gesagt hat, dann hat der aber auch überhaupt keine Ahnung von Rente.....oder er hat es so dahergesagt um die "unendliche Diskussion" mit Ihnen zu beenden....... PS: den ATZ Vertrag haben Sie doch seinerzeit mit klarem Verstand unterschrieben und es war Ihnen damals sehr wohl bewusst, dass Sie nach Ende der ATZ mit Abschlag in Rente gehen werden, oder?
Gerhard Schmidtam 30.09.2016 | 18:09
KSC sie glauben doch selbst nicht das ich jetzt da es dieses neue Gesetz gibt noch mit Abschlag in Rente gehe. So bescheuert bin ich nun doch nicht, mit mehr als 48 Beitragsj. noch hohen Abschlag. Aber sie als Beamter können leicht mit der Keule wedeln.
W*lfgangam 30.09.2016 | 18:32
Hallo Gerhard Schmidt, vielleicht finden Sie da noch ergänzende Hinweise: http://www.dgb.de/themen/++co++671be82c-1e28-11e4-b8ac-52540023e… oder besser in der Grundsatzanweisung der BA: https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/document… > Das Amt kann meinen Antrag nur bearbeiten, wenn ich von der Rentenvers. eine Bescheinigung habe das ich am 1.11.16 nicht in Rente kann. Süffisant gesagt, können Sie ohne Antrag natürlich nicht in Rente - die ist ja Antragsabhängig. Vielleicht finden Sie einen DRV-MA, der Ihnen diese 'Bescheinigung' ausstellt ;-) Den Antrag ohne Bescheinigung bearbeiten? ...ist natürlich Blödsinn, der Antrag/ALG ist gestellt und _ist_ zu bearbeiten. Das Ergebnis mag so oder so ausgehen ... Gruß w.
Gerhard Schmidtam 05.10.2016 | 20:07
Tolle Antwort vom Experten, so bescheuert bin ich nicht das ich nach einem Arbeitsleben ohne einen Tag Fehlzeit jetzt mit Abschlag in Rente gehe. Richtig würde es sein, da ich nur mit Abschlag in Rente kann bekomme ich diese Bescheinigung.
B-Rateram 13.10.2016 | 17:01
Ob Sie bescheuert sind oder nicht, mag im Forum nicht abschliessend beurteilt werden. Aus Ihrer wenig sozialen Art wie sie auf die Antworten reagieren, liegt Ihr Arbeitsverdienst sicher über 60.000 -70.000 Euro nicht wahr? Erfahrungswerte. Arroganz geht in Einheit mit viel Geld. Aber egal. Da sie in jedem Fall eine Sperrzeit von 3 Monaten auferlegt bekommen, spielt der Antrag bei der Agentur eh keine Rolle. Müssen Sie vom Ersparten leben, aber Moment...die die am Meisten haben sind ja immer die geizigsten und Unerträglichsten!!!!!!! In den Beratungsstellen gibt es für Leute wie Sie die schönsten Bezeichnungen...I LOVE IT Schade, das sich Vorurteile immer bestätigen.
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