Hallo Gerhard Schmidt,
vielleicht finden Sie da noch ergänzende Hinweise:
http://www.dgb.de/themen/++co++671be82c-1e28-11e4-b8ac-52540023e…
oder besser in der Grundsatzanweisung der BA:
https://www.arbeitsagentur.de/web/wcm/idc/groups/public/document…
> Das Amt kann meinen Antrag nur bearbeiten, wenn ich von der Rentenvers. eine Bescheinigung habe das ich am 1.11.16 nicht in Rente kann.
Süffisant gesagt, können Sie ohne Antrag natürlich nicht in Rente - die ist ja Antragsabhängig. Vielleicht finden Sie einen DRV-MA, der Ihnen diese 'Bescheinigung' ausstellt ;-)
Den Antrag ohne Bescheinigung bearbeiten? ...ist natürlich Blödsinn, der Antrag/ALG ist gestellt und _ist_ zu bearbeiten. Das Ergebnis mag so oder so ausgehen ...
Gruß
w.