Hallo Gunnar,
die Altersteilzeit muss nicht bis zur Regelaltersgrenze laufen. Es genügt, wenn sie bis zum frühestmöglichen Beginn einer Altersrente andauert.
Ein Ende der Freistellungsphase im September 2026 wäre also möglich, wenn Sie dann die Voraussetzungen für eine Altersrente erfüllen.
Sofern Sie bis dahin weiterarbeiten (einschließlich Altersteilzeit), dürften Sie nach Ihren Angaben die Voraussetzungen für die Altersrente für langjährig Versicherte (Vollendung des 63. Lebensjahres und Wartezeit von 35 Jahren) erfüllt haben.
Sofern Sie diese Altersrente in Anspruch nehmen, haben Sie gegebenenfalls einen Abschlag in der Rentenhöhe.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung