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Rente nach ATZ oder Schwerbehinderung

von ClausB23.04.2008 | 10:10
1162 Ansichten
3 Antworten

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Bezugnehmend auf die Anfrage von Horst vom 22.04.08: auch meine Frau, Jg 1948/ Dezember, (seit dem 14.Lebensjahr berufstätig ) hat einen GdB von 50% seit 1995 und ist noch bis Ende 2008 im passiven Teil der ATZ. Ist es auch in Ihrem Fall ggf sinnvoller, den Rentenantrag als Schwerbehinderte zu stellen anstatt nach ATZ ? Oder spielt die in ihrem Fall keine Rolle ?l

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo ClausB,

sinnvoller ist ein Antrag auf die Altersrente für schwerbehinderte Menschen, da Ihre Frau den Vertrauensschutz genießt und daher ab Vollendung des 60. Lebensjahres ohne Abzug in die Altersrente wegen Schwerbehinderung gehen kann. Aufgrund der langjährigen Berufstätigkeit Ihrer Frau sollte die Wartezeit von 35 Jahren erfüllt sein.

2 Antworten

DSFam 23.04.2008 | 10:25
Auf jedenfall die Altersrente für schwerbehinderte Menschen beantragen. Diese wird bei Ihrer Frau ab dem 60. Lebensjahr (Rentenbeginn 01.01.2009) ohne Abschläge geleistet.
Rosannaam 23.04.2008 | 10:25
Hallo ClausB, in diesem Fall sieht das Ergebnis sogar noch günstiger aus als bei Horst! Da Ihre Frau am 16.11.2000 50 % schwerbehindert war, kann sie mit 60 ABSCHLAGSFREI in die AR für schwerbehinderte Menschen gehen. Die AR nach Altersteilzeitarbeit ist ungünstiger (Abschlag). Ich gehe natürlich davon aus, dass die Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt ist (ab 14. LJ. beschäftigt). Die AR kann ab 01.01.2009 in Anspruch genommen werden. Sofern ihr Versicherungskonto geklärt ist, reicht die Antragstellung 3 - 4 Monate davor aus. MfG Rosanna.
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