Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenAb Mai steht keine Rente mehr zu. Sollte Ende April für Mai noch eine gezahlt worden sein, wir diese zurückgefordert.
Danke euch erstmal, das werden wir dann so beantragen, hoffen das das -soz. -Amt uns da weiter hilft, damit unsere Mutti dort ihre ruhe findet , falls jemand noch Tipps hat Danke im vorausUnsere Mutter ist im April 2011 verstorben. Besteht im Mai 2011 noch ein Anspruch für ihre bisher erhaltenden Renten? Wir würden gerne das Geld für die Beerdigung nehmen wollen, da wir finanziell sonst nicht in der Lage sind, sie unter die Erde zu bringen.Wenn die Renten erstmals vor dem 01.04.2004 gezahlt worden sind, handelt es sich um vorschüssig gezahlte Renten. Die Ende April 2011 für Mai 2011 noch überwiesenen Beträge stehen dann nicht mehr zu und sind daher auf dem Konto zu belassen. Die Rückbuchung erfolgt automatisch. Wegen der Übernahme der Bestattungskosten müssen Sie sich an das Sozialamt wenden, wenn Sie selbst nicht in der Lage sind, die Bestattung zu finanzieren. Das Sozialamt übernimmt die Kosten für eine Bestattung einfachster Art wenn keine Kostentragungspflichtigen festzustellen sind.
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