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Experten-Antwort

Rente nach Erwerbsminderung

von HWNA13.06.2016 | 18:13
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Im Januar nächstes Jahr werde ich 60. Durch eine Erkrankung beziehe ich zur Zeit eine befristet Erwerbsminderungsrente. Nun fühle ich mich ganz gut und möchte durch eine Minijob antesten ob ich den Beruflichen Anforderungen gewachsen bin. Je nachdem ziehe ich in Erwägung dann auch nächstes Jahr ab Sommer wieder Voll zu Arbeiten. Ist das auch ratsam ?? Wie sieht es aus wenn ich dann weil mir ca. 30 Monate zum regulären Renteneintritt gefehlt haben ob ich dann immer noch so wie damals in Rente gehen kann. Wie wird dieser Zuwachs an Rentenbeitraägen verrechnet ? Meine Erwerbsminderungsrente hat bereits einen Abzug. Was ist aber wenn ich einen Krankheitsrückfall erleide. Kann ich dann wieder Erwerbsminderungsrente beantragen ?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo HWNA,

neben dem Bezug einer Rente wegen Erwerbsminderung ist es grundsätzlich möglich, einen Minijob auszuüben. Dies führt auch nicht zur Teilrentengewährung. Sollten Sie allerdings Einkommen oberhalb der 450-Euro Grenze erzielen, wäre die Gewährung einer Teilrente vorzunehmen bzw. keine Rentenzahlung mehr zu leisten. Die Höhe des jeweiligen Hinzuverdienstes, entnehmen Sie bitte Ihrem Rentenbescheid bzw. fordern die aktuellen Werte vom jeweiligen Rentenversicherungsträger an.

Sollten Sie aufgrund der Höhe des Hinzuverdienstes alle Hinzuverdienstgrenzen überschreiten, wäre die Rente wegen Erwerbsminderung erst dann wieder zu zahlen, wenn der Hinzuverdienst entsprechend reduziert würde bzw. komplett entfallen würde.

Die zusätzlich erworbenen Entgeltpunkte aufgrund der Aufnahme der Beschäftigung, wären allerdings erst beim nächsten Leistungsfall (z.B. Altersrente) zu berücksichtigen. Der für diese zusätzlichen Entgeltpunkte maßgebende Zugangsfaktor richtet sich nach dem Rentenbeginn für die von Ihnen gewünschte Altersrente.

Sofern der Wegfallzeitpunkt der Rente wegen Erwerbsminderung bereits erreicht ist, kann ein erneuter Antrag auf Rente gestellt werden. Wir empfehlen aber in jedem Fall eine persönliche Beratung bei der deutschen Rentenversicherung, um zu klären, welche Altersrente zu welchem Zeitpunkt für Sie in Frage kommt.

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