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Rente nach Krankengeld

von Rene12.08.2008 | 21:25
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Hallo, folgender Fall: ich bin 58 Jahre alt und beziehe momentan Krankengeld. Die Krankenkasse hat mich nun auffgefordert einen REHA-Antrag zu stellen. Der REHA-Antrag wurde abgelehnt mit der Begründung, dass eine Wiederherstellung der Erwerbsfähigkeit als Maurer nicht mehr möglich ist. Es wurde aber jetzt von der DRV gewünscht, dass ich jetzt schon einen Rentenantrag auf eine halbe Erwerbsunfähigkeitsrente stellen soll. Die Frist wurde mir bis Ende August gesetzt.Daraufhin hat mich die Krankenkasse informiert, dass wenn ich dies nicht tue, das Krankengeld nach der Frist für mich versagt wird. Ich möchte jedoch das Krankengeld bis zur Aussteuerung beanspruchen. Wie verhalte ich mich in dieser Situation? Wenn es aber keine Möglichkeit gibt, wie verhält es sich dann wenn ich den Rentenantrag auf halbe EURente stelle? Kann mich die Krankenkasse, obwohl ich mich noch in einem Arbeitsverhältnis befinde mich an die Agentur für Arbeit verweisen? 'Oder bekomme ich dann die halbe Rente und den Rest an Krankengeld? Ich bitte dringend um Rat, da die Frist Ende August abläuft. Ich hoffe ihr könnt mir weiter helfen. Rene

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Rene,

mit der Aufforderung zur Reha-Antragstellung hat die Krankenkasse Ihr Gestaltungsrecht eingeschränkt. Sie haben somit nicht mehr die Wahl, ob Sie einen Rentenantrag stellen möchten oder nicht. Sie haben ebenfalls nicht die Möglichkeit, zwischen teiweiser und voller Erwerbsminderungsrente zu wählen. Die gesundheitlichen Einschränkungen ergeben die zustehende Rente. Sollte nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt werden, so ergibt sich bei Weiterzahlung des Krankengeldes ein auf die teilweise Erwerbsminderungsrente anzurechnendes Einkommen. Sollten Sie den Rentenantrag nicht stellen, so wird die Krankenkasse die Zahlung der Leistung einstellen.

8 Antworten

Schadeam 12.08.2008 | 22:27
nach Fristrente stellt die Kasse das Krankengeld ein, sofern Sie den Rentenantrag nicht gestellt haben. Das ist legal - als Alternative bliebe Ihnen nur das Krankengeld dadurch zu beenden, dass Sie wieder arbeiten. Bis Ende August bleibt nicht mehr viel Zeit für taktische Spielchen- somit werden Sie den Antrag stellen. Wenn wirklich eine halbe Rente rauskommt, muss die Krankenkasse solange die Differenz zum Krankengeld zahlen, wie Sie noch Anspruch haben. Wenn das Krankengeld abläuft, zwingt die Kasse Sie nicht zur Arbeitslosenmeldung - denen ist das relativ egal, weil sie dann nicht mehr zahlen müssen. Sofern Sie keine entsprechende Arbeit haben, werden Sie selbst zum Arbeitsamt gehen und ALG beantragen, weil Ihnen die halbe Rente höchstwahrscheinlich nicht reicht..... Ich rate zum Besuch einer Beratungsstelle der DRV. Dort wird man Ihnen diese Zusammenhänge aufzeigen.
Rosannaam 13.08.2008 | 09:22
Hallo Rene, da die KK Sie zur Reha-Antragstellung aufgefordert hat (§ 51 SGB V), ist Ihr Dispositionsrecht eingeschränkt und Sie MÜSSEN in der Ihnen gesetzten Frist den formellen Rentenantrag stellen! Wie bereits von Schade ausgeführt, ist dies legitim und es bleibt Ihnen wirklich nur die Zeit bis Ende August, den R-Antrag zu stellen, wenn Sie nicht in Kauf nehmen wollen, dass das KG eingestellt (versagt) wird). Da von der DRV die teilweise Erwerbsminderung festgestellt wurde, wird Ihnen doch das KG bis Ablauf der Anspruchsdauer weitergezahlt (KG nach Abzug der Rente). Sie machen doch insofern gar keine Miese! Anders wäre es bei Bewilligung einer vollen EM-Rente, da würde das KG eingestellt. Nach Einstellung des KG sollten Sie sich dann arbeitslos melden. Auf die teilweise EM-Rente wird das ALG nach § 96 a SGB VI angerechnet. Je nach Höhe des ALG (Bemessungsentgelt wird zugrunde gelegt, nicht die tatsächliche Leistung) ruht während des Bezugs des ALG die teilweise EM-Rente, d.h. es wird ggfls. nur noch das ALG und nicht die Rente gezahlt. Nach Ablauf des ALG-Anspruchs wird die Rente wieder gezahlt. MfG Rosanna.
RENTENPAPSTam 13.08.2008 | 12:20
So lange wie möglich das höhere KG kassieren. Die KK hat zur Rentenantragstellung aufgefordert. Also an die RV eine Postkarte schreiben "stelle hiermit Antrag auf Rente", was für eine Rente natürlich nicht schreiben. Viel Später die Formelle Rentenantragstellung nachholen und Altersrente beantragen. Jetzt ist die Verwirrung bei der RV und der KK groß und Sie berichtigen dann alles nach viel hin und her auf Erwerbsminderungsrente und machen dann noch irgendwelche ausländische EWG-Zeiten geltend. Alles Klar.
Heiniam 13.08.2008 | 13:07
Hallo Rene, einfach einen Termin am Ende der Frist (Freitag 29.08.) mit Ihrer Gemeinde zur Antragstellung vereinbaren. Dann kann Ihre Krankenkasse nichts einwenden (Frist eingehalten) und der Antrag dauert noch etwas, da der noch zur RV gesendet werden und diese dann die Rente noch berechnen muss. Lassen Sie sich bei dem Termin bescheinigen, dass Sie eine entsprechenden Antrag gestellt haben. Dieses Schreiben können Sie Ihrer Krankenkasse vorlegen und dann abwarten. Wegen der halben Rente und Krankengeld. Das Krankengeld wird auch bei einer halben Rente sofort eingestellt (komplett) egal wie hoch die Rente ist. Bei einer halben Rente haben Sie nur dann Anspruch auf Krankengeld, wenn diese aufgrund einer Krankheit, die nach dem Leistungsfall eintritt, zu zahlen ist.
Rosannaam 13.08.2008 | 13:23
Schmarrn! Der KG-Anspruch endet NUR bei Gewährung einer VOLLEN EM-Rente ( § 50 Abs. 1 Satz 1 Ziffer 1 SGB V).
Schadeam 13.08.2008 | 12:58
das ist doch ein Scheiss, was Sie da verzapfen! Da Rene von einer halben EM Rente ausgeht, kriegt er doch ohnehin das "Krankengeld" weiter. Was sollen solch miese Spielchen? Aber wahrscheinlich versuchen Sie einerseits die Behörden zu verarschen und andererseits sind Sie am schimpfen über die langsame Arbeit der Behörden, die z.T. durch solch üble Aktionen verursacht ist. Oder sind Sie einer dieser berühmten Fachanwälte für Sozialrecht, die mit solchen Tricks Staat und Bürger abzocken? Ihr Tipp hilft Rene nun gar nicht weiter!
Christam 13.08.2008 | 15:05
Das Krankengeld (KG) wird lediglich gekürzt, wenn eine teilweise EM Rente während KG bewilligt wird und weiter Arbeitsunfähigkeit besteht.
Rosannaam 13.08.2008 | 15:50
Ja, ist ja meine Rede.
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