Hallo Rene,
mit der Aufforderung zur Reha-Antragstellung hat die Krankenkasse Ihr Gestaltungsrecht eingeschränkt. Sie haben somit nicht mehr die Wahl, ob Sie einen Rentenantrag stellen möchten oder nicht. Sie haben ebenfalls nicht die Möglichkeit, zwischen teiweiser und voller Erwerbsminderungsrente zu wählen. Die gesundheitlichen Einschränkungen ergeben die zustehende Rente. Sollte nur eine teilweise Erwerbsminderungsrente gewährt werden, so ergibt sich bei Weiterzahlung des Krankengeldes ein auf die teilweise Erwerbsminderungsrente anzurechnendes Einkommen. Sollten Sie den Rentenantrag nicht stellen, so wird die Krankenkasse die Zahlung der Leistung einstellen.