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Experten-Antwort

Rente nach Scheidung

von Fritz27.06.2018 | 10:01
413 Ansichten
8 Antworten

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Ein Freund hatte 1960 geheiratet, wurde 1973 geschieden. Seine ehemalige Frau erhielt die Hälfte seiner Rente. Sie starb 1976. Er bekommt immer noch nur die Hälfte seiner Rente. Lässt sich das ändern? Was muss er dafür tun?

2 Experten-Antworten

Experten-Antwortam 27.06.2018 | 12:01

Der sogenannte Versorgungsausgleich, also die Aufteilung der während der Ehezeit erworbenen Versorgungsanwartschaften (wie z.B. die gesetzliche Rente) bei Ehescheidung, wurde erst zum 01.07.1977 eingeführt.

Bei einer Scheidung im Jahr 1973 wird die Rente nicht aufgrund eines Versorgungsausgleichs gekürzt.

Unterhaltsansprüche wurden im Scheidungsurteil geregelt.

Experten-Antwortam 27.06.2018 | 13:46

Wenn die ausgleichsberechtigte Person (hier die Ex-Frau Ihres Freundes) verstorben ist, kann die ausgleichspflichtige Person (Ihr Freund) beantragen, dass die eigene Rente nicht länger aufgrund des Versorgungsausgleichs gekürzt wird. Voraussetzung ist allerdings, dass die ausgleichsberechtigte Person die Rente (mit dem aus dem Versorgungsausgleich erworbenen Anrecht) nicht länger als 36 Monate bezogen hat.

6 Antworten

Schadeam 27.06.2018 | 11:31
Ein erbärmlich schlecht konstruiertes Beispiel! 1973 gab es noch keinen Versorgungsausgleich, deshalb konnte damals die Rente nicht halbiert worden sein. Er konnte damals vielleicht zur Unterhaltszahlung an die Ex verurteilt werden. Und den zählt er heute sicher nicht mehr an die Tote, die vor über 40 Jahren gestorben ist.
Fritzam 27.06.2018 | 12:50
Entschuldigung, ich muss mich korrigieren. Mein Freund hat mich bei zwei Daten falsch informiert. Er hatte 1960 geheiratet, wurde 1993 geschieden. Die frühere Ehefrau, die die Hälfte seiner Rente bekam, starb 1998. Die Frage bleibt: Er bekommt immer noch nur die Hälfte seiner Rente. Lässt sich das ändern? Was muss er dafür tun? Und ihm werden für die Hälfte der Rente, die weder seine Frau (versorben) noch er bekommt, auch Krankenkassenbeiträge. Muss das so bleiben?
VAGam 27.06.2018 | 13:11
Ausgeschlafenes Bürschchen Ihr "Freund". Nach wie viel Jahren Rentenbezug ist ihm das jetzt aufgefallen? Irgendetwas ist an Ihrer Geschichte mehr als faul!
Schadeam 27.06.2018 | 13:21
Und jetzt verraten Sie uns bitte noch ob die Ex vor Ihrem Tod schon in Rente war und wielange sie schon Rentnerin war.
Ernieam 27.06.2018 | 14:54
Wenn ihr Freund mit 20 Jahren geheiratet hat, ist er 1940 geboren. Dann ist er jetzt 78 Jahre alt... Er soll einfach alles so lassen, wie es war
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