Hallo Geschiedener,
ergibt sich nach einem durchgeführten Versorgungsausgleich eine Rentenminderung, kann diese Minderung durch die Zahlung von Beiträgen ausgeglichen werden (§ 187 SGB VI). Über die Umsetzung des Versorgungsausgleichs in der gesetzlichen Rentenversicherung und über den aktuellen Beitrag, den Sie zum Ausgleich der Rentenminderung einzahlen können, informiert Sie Ihr Versicherungsträger nach Rechtskraft der Entscheidung des Familiengerichts.
Beitragszahlungen, die sich rentensteigernd auf zukünftige Renten auswirken, können bis zur bindenden Bewilligung einer Vollrente wegen Alters gezahlt werden. Ob Sie Beiträge zum Ausgleich der Rentenminderung zahlen, wie hoch diese Beiträge sind, wie oft Sie Teilbeträge einzahlen und ob Sie die Rentenminderung voll oder nur teilweise ausgleichen, ist Ihnen überlassen. Zu beachten ist lediglich, dass der Beitragsaufwand bei späterer Beitragszahlung wohl ansteigen wird. Im 2. Halbjahr 2017 beträgt der Beitragsaufwand zum Ausgleich einer sich durch den Versorgungsausgleich ergebenden Rentenminderung von beispielsweise 100 € insgesamt circa 22.360 €.
Bei einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung werden alle konkreten Fragen zu dieser Beitragszahlung geklärt.
Details zu Steuerfragen können in diesem Forum nicht beantwortet werden.