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Experten-Antwort

Rente nach Scheidung wieder auffüllen

von Geschiedener28.11.2017 | 07:50
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Liebe Experten, welche allgemeinen Regeln gelten nach Durchführung des Versorgungsausgleich. Wie kann man die Rentenanwartschaften wieder bis zum alten Wert auffüllen? Ab wann nach der Scheidung, über welchem Zeitraum. Einmalzahlung, Ratenzahlung möglich? Wie vermeidet man eine Kollision mit den Steuerfreibeträgen wenn auch sonst der Renten-Höchstbetrag bezahlt wird? Danke für die Unterstützung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Geschiedener,

ergibt sich nach einem durchgeführten Versorgungsausgleich eine Rentenminderung, kann diese Minderung durch die Zahlung von Beiträgen ausgeglichen werden (§ 187 SGB VI). Über die Umsetzung des Versorgungsausgleichs in der gesetzlichen Rentenversicherung und über den aktuellen Beitrag, den Sie zum Ausgleich der Rentenminderung einzahlen können, informiert Sie Ihr Versicherungsträger nach Rechtskraft der Entscheidung des Familiengerichts.

Beitragszahlungen, die sich rentensteigernd auf zukünftige Renten auswirken, können bis zur bindenden Bewilligung einer Vollrente wegen Alters gezahlt werden. Ob Sie Beiträge zum Ausgleich der Rentenminderung zahlen, wie hoch diese Beiträge sind, wie oft Sie Teilbeträge einzahlen und ob Sie die Rentenminderung voll oder nur teilweise ausgleichen, ist Ihnen überlassen. Zu beachten ist lediglich, dass der Beitragsaufwand bei späterer Beitragszahlung wohl ansteigen wird. Im 2. Halbjahr 2017 beträgt der Beitragsaufwand zum Ausgleich einer sich durch den Versorgungsausgleich ergebenden Rentenminderung von beispielsweise 100 € insgesamt circa 22.360 €.

Bei einer Beratungsstelle der deutschen Rentenversicherung werden alle konkreten Fragen zu dieser Beitragszahlung geklärt.

Details zu Steuerfragen können in diesem Forum nicht beantwortet werden.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung

2 Antworten

senf-dazuam 28.11.2017 | 09:26
Hallo Geschiedener! Lesen Sie dazu den § 187 des SGB VI (https://www.gesetze-im-internet.de/sgb_6/__187.html). Maximal können Sie die abzugebenden Entgeltpunkte wieder "auffüllen". Dies ist jedoch nur möglich, wenn eine Altersvollrente noch nicht bindend bewilligt wurde.
Fortitude oneam 28.11.2017 | 10:02
Hallo, eine Kollision Allgemein vermeiden Sie wenn Sie aufmerksam und wachsam sind. Durch eine Scheidung (VAG) haben die Meisten fast nur noch die Hälfte an Rente. Aber das finde ich gerecht. Jetzt kommt es ganz darauf an wie Alt Sie sind und um wieviel EP es geht. Natürlich können Sie Ihr Rentenkonto wieder auffüllen. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit
Deutsche Rentenversicherung
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