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Rente nach Tod des Exmannes

von kaffeemoni10.07.2018 | 16:06
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4 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Hallo ich bin seid 2008 geschieden damals wurde der Versorgungsausgleich geregelt bis auf die Betriebsrente die nicht berücksichtigt wurde bzw die ich in Zivilklage einfordern konnte aber aus Gesundheitlichen und Privaten Gründen nicht gemacht habe. Seid 2011 erhalte ich unbefristete volle Erwerbsminderungsrente nun ist mein Exmann im Mai verstorben, nun meine Fragen ändert sich an meiner Rente etwas bzw erhöht sich meine Rente nach dem Tod meines Exmannes und habe ich Anspruch aus seiner Betriebsrente die ja damals nicht im Versorgungsausgleich berücksichtigt wurde?

4 Antworten

Fredam 10.07.2018 | 17:07
Was wurde beim Versorgungsausgleich geregelt? Mussten Sie Punkte abgeben? Wenn Ja und der Exmann noch keine 36 Monate Rente, dann bei Rentenversicherung beantragen. Wegen Betriebsrente müssten Sie sich bei deren Stelle erkundigen (Regelt deren Satzung). Oder Ihr Anwalt sollte sich auskennen.
Schadeam 10.07.2018 | 17:28
Ergänzung zum Vorschreiber: Wenn der Ausgleich zu Ihren Gunsten erfolgt ist, dann ändert sich gar nichts, dann haben Sie Ihre Punkte ja schon längst (und es interessiert keinen ob der EX noch lebt oder nicht). Eine Witwenrente können Sie nicht bekommen, Sie sind ja EX Frau und nicht Witwe des Toten. Sofern Sie noch Kinder zu erziehen haben, kämme eventuell eine Erziehungsrente in Frage. Alles in allem wieder mal viel zu wenig Infos für eine umfassende Aufklärung.
Fortitude oneam 10.07.2018 | 18:45
Hallo, Sie sprechen explizit die Betriebsrente Ihres verstorbenen Ex Ehemann an. Dies kann hier im Rentenforum nicht leider geklärt werden. Betriebsrente: Keine Hinterbliebenenrente für die neue Ehefrau/Ehemann. Rund um die Betriebsrente gibt es immer wieder kurios anmutende Rechtskonstellationen. So gibt es betriebliche Versorgungsordnungen, die zwar eine Hinterbliebenenrente vorsehen – aber nur für den Ehepartner, mit dem der Arbeitnehmer bei Vertragsabschluss verheiratet war. Das kann ganz in Ordnung sein – oder auch nicht. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
-am 11.07.2018 | 09:59
Hallo kaffeemoni, sofern Sie aufgrund des Versorgungsausgleichs die Ausgleichsberechtigte waren, sind in Ihrer Erwerbsminderungsrente die Auswirkungen des Versorgungsausgleichs (Übertragung von Rentenanwartschaften) bereits berücksichtigt. Damit ergeben sich jetzt - aufgrund des Todes Ihres Exmannes keine Änderungen für Ihre Rente. Sollten Sie seinerzeit die Ausgleichsverpflichtete gewesen sein, d.h. Sie haben Anwartschaften aus der gesetzlichen Rentenversicherung abgeben müssen, dann könnte aufgrund des Todes Ihres Exmannes eine Anpassung wegen Tod in Frage kommen. Ihre Rente würde ggf. nicht länger aufgrund des Versorgungsausgleichs gekürzt werden. In diesem Fall sollten Sie sich umgehend an Ihren Rentenversicherungsträger wenden. Bezüglich der Anfrage zur Betriebsrente empfehlen wir Ihnen auch, sich direkt an den zuständigen Versorgungsträger zu wenden und den Sachverhalt zu klären. Ggf. könnte in Ihrem Fall ein Abänderung des Versorgungsausgleichs in Betracht kommen. Ziel der Abänderung ist es, nachträglich eintretende grundrechtswidrige Auswirkungen des Versorgungsausgleichs zu vermindern, weil dies von Verfassung wegen geboten ist. Da Sie vor dem 01.09.2009 geschieden wurden, würde die frühere Entscheidung über den Versorgungsausgleich i.S. einer sogenannten Totalrevision erfolgen, d.h. sämtliche in der vorangegangenen Entscheidung einbezogenen Anrechte würden jetzt auf Grundlage des ab 01.09.2009 geltenden Rechts über den Versorgungsausgleich geteilt werden. Ein Antrag auf Abänderung ist beim zuständigen Familiengericht zu stellen. Das Gericht prüft, ob die Voraussetzungen für die Abänderung vorliegen.
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