Hallo Judith,
zwar ergibt sich aufgrund der geringfügigen Beschäftigung (Minijob) eine (geringfügige) Erhöhung der Altersrente, allerdings kommt diese erst mit Erreichen der Regelaltersgrenze zum Tragen. Zudem dürfte der Unterschied der zu erwartenden Erhöhung mit oder ohne Befreiung von der Versicherungspflicht im Minijob ebenfalls eher gering sein (siehe auch Beitrag von „Schade“). Eine klare Empfehlung, ob Sie sich hier für oder gegen eine Befreiung von der Versicherungspflicht im Minijob entscheiden sollten, kann ich Ihnen insoweit nicht geben.