Hallo Bernhard Meier,
die für die Zeiten in den neuen und alten Bundesländern jeweils ermittelten Entgeltpunkte bleiben auch bei einem Umzug von West nach Ost oder umgekehrt gleich. Da wird nichts neuberechnet.
Nur wenn Sie die Rente vor 65 beziehen und nebenher noch Arbeitsentgelt beziehen, dann solten Sie auf die Hinzuverdienstgrenzen achten, da diese in Ost und West unterschiedlich hoch sind. Das gleiche gilt für die Freibeträge der Einkommensanrechnung bei einer eventuellen Witwenrente.