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Experten-Antwort

Rente neuberechnung bei umzug in neue Bundesländer

von Bernhard Meier02.09.2011 | 17:23
4507 Ansichten
4 Antworten

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Kurzfassung: 25 Jahre in den neuen Bundesländern gearbeitet,dann 20 Arbeitsjahre in den alten Bundesländern gearbeitet.Beitagspunkte ost und west getrennt. Heute Rentenantrag abgegeben, laut Auskunft wird bei einem Umzug die Rente dann wieder neu Berechnet.Also Umzug von den alten Bundesländer in die neuen Bundesländer bedeutet gleich,weniger Rente.Sollte es sowas wirklich geben???

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Bernhard Meier,

die für die Zeiten in den neuen und alten Bundesländern jeweils ermittelten Entgeltpunkte bleiben auch bei einem Umzug von West nach Ost oder umgekehrt gleich. Da wird nichts neuberechnet.

Nur wenn Sie die Rente vor 65 beziehen und nebenher noch Arbeitsentgelt beziehen, dann solten Sie auf die Hinzuverdienstgrenzen achten, da diese in Ost und West unterschiedlich hoch sind. Das gleiche gilt für die Freibeträge der Einkommensanrechnung bei einer eventuellen Witwenrente.

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3 Antworten

Hansam 02.09.2011 | 18:39
Die Rentenhöhe bleibt bei einem Umzug in die neuen Bundesländer in der Regel gleich hoch. Bei einem Umzug zwischen den alten und neuen undesländern ändern sich die Hinzuverdienstgrenzen, diese sind in den neuen Bundesländern geringer. Dadurch kann es passieren, dass in den neuen Bundesländern die Hinzuverdienstgrenze nicht mehr eingehalten wird und die Rente dadurch sinkt. Weitere Ausnahmen gibt es für Spätaussiedler/Vertriebene, deren Rente nach dem FRG berechnet ist.
-_-am 02.09.2011 | 19:46
Da haben Sie vermutlich etwas ungenau verstanden. Nur in sehr seltenen Einzelfällen (bestimmte Zeiten in Polen) erfolgt tatsächlich eine Neuberechnung (siehe Link unten). Eine Änderung kann sich aber durch niedrigere Freibeträge und niedrigere Einkommensgrenzen in den neuen Bundesländern (Beitrittsgebiet) ergeben. https://www.ihre-vorsorge.de/index.php?id=326&tx_typo3forum_…
Dark Knight RVam 05.09.2011 | 10:05
...das gilt übrigens nicht nur bei Arbeitsentgelt, sondern auch bei Arbeitseinkommen..... ;-)
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