Hallo mike,
Ihre Frau soll sich bitte schriftlich an ihren Rentenversicherungsträger oder den Rentenservice wenden und die aktuelle Anschrift mitteilen.
Welche Unterlagen dann für die Wiederaufnahme der Zahlung ggfs. noch erforderlich sind, wird ihr entsprechend mitgeteilt.
Viele Grüße
Ihr Expertenteam der Deutschen Rentenversicherung