Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Thea,
würden Sie im Lauf des Jahres 2013 ihre Altersrente beantragen wäre der Abschlag bereits geringer als 10,8 %; dies ist abhängig vom konkreten Beginn der Rente.
Da Sie aber seit langer Zeit ununterbrochen beschäftigt sind, haben Sie nach einer Kündigung durch den Arbeitsgeber auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit wird Sie nicht auffordern, Altersrente mit Abschlag zu beantragen. Würden Sie aber dennoch Altersrente beantragen und erhalten, dann würde für diese Zeit der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruhen. Für alle Fragen zum Bezug von Arbeitslosengeld, wie Voraussetzungen, Anspruchszeitraum und Anspruchsdauer, wenden Sie sich bitte konkret an die zuständige Agentur für Arbeit. Dort erhalten Sie die für Sie zutreffende Auskunft. Dann können Sie weitere Entscheidungen treffen.
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