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Experten-Antwort

Rente oder Arbeitslosengeld

von Thea16.07.2012 | 17:12
3318 Ansichten
8 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo, ich arbeite seit 30 Jahren in einer Firma, die im Jahre 2013 aus Altersgründen des Inhabers schließt. Das heißt, mir wird gekündigt. Ich würde mich dann arbeitslos melden. Da ich im Dezember 1951 geboren bin, könnte ich auch mit 10,8 % Abzug in Rente gehen, da ich einen Behinderungsgrad von über 50 % habe. Nun meine Frage: Kann/wird mir das Arbeitsamt im Hinblick auf diese Rente das Arbeitslosengeld verweigern, obwohl ich noch arbeiten möchte? Der lebenslange Abzug ist mir zu hoch. Auch wäre das Arbeitslosengeld höher als die Rente. Wie soll ich mich verhalten? Vielen Dank für die Beantwortung.

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Thea,

würden Sie im Lauf des Jahres 2013 ihre Altersrente beantragen wäre der Abschlag bereits geringer als 10,8 %; dies ist abhängig vom konkreten Beginn der Rente.

Da Sie aber seit langer Zeit ununterbrochen beschäftigt sind, haben Sie nach einer Kündigung durch den Arbeitsgeber auch einen Anspruch auf Arbeitslosengeld. Die Agentur für Arbeit wird Sie nicht auffordern, Altersrente mit Abschlag zu beantragen. Würden Sie aber dennoch Altersrente beantragen und erhalten, dann würde für diese Zeit der Anspruch auf Arbeitslosengeld ruhen. Für alle Fragen zum Bezug von Arbeitslosengeld, wie Voraussetzungen, Anspruchszeitraum und Anspruchsdauer, wenden Sie sich bitte konkret an die zuständige Agentur für Arbeit. Dort erhalten Sie die für Sie zutreffende Auskunft. Dann können Sie weitere Entscheidungen treffen.

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7 Antworten

Karlotto am 16.07.2012 | 18:51
Nein,bei Alg I kann man Sie nicht in die Rente zwingen. Anders sieht es bei Alg II(Hartz IV) aus.da ist die Zwangsverrentung mit 63 möglich. http://www.arbeitsagentur.de/zentraler-Content/A01-Allgemein-Inf… Dort § 12 a beachten.
Claire Grubeam 16.07.2012 | 22:18
Diese Frage sollten Sie besser dem zuständigen Leistungsträger stellen. Das ist die Agentur für Arbeit.
Wessiam 16.07.2012 | 23:30
Wenn Sie sich aktiv um Arbeit bemühen, wird das Arbeitsamt sicher nichts dagegen haben.
Rudiam 17.07.2012 | 06:52
Hallo das paßt doch gut. 1951 geboren, dann sind Sie im Dez 2012 bereits 61. Da wäre der Abschlag zur Rente schon mal weniger als 10,8%. Aber erst mal ALG1, vermutlich 2 Jahre Anspruch, dann 63 Jahre. Dann gibt es die Rente bei GdB 50 ohne Abschlag. Also bei der Agentur für Arbeit melden und "arbeitswillig und arbeitsfähig" sein. Ein paar Monate "krank" kurz vor Rente können auch nicht schaden.
Theaam 17.07.2012 | 11:13
Vielen Dank allen für die Antworten. Nun bin ich beruhigt.
Schadeam 17.07.2012 | 11:48
Die Agentur in meiner Region ist derzeit bei diesem Personenkreis "sehr kreativ" um die Arbeitsbereitschaft von älteren Arbeitslosen zu testen. Man muss 2-6 Bewerbungen pro Monat nachweisen, man bekommt gesagt es könne sein "dass die Agentur den Arbeitslosen auch mehrfach wöchentlich einlädt" um die Verfügbarkeit zu testen., u.v.m. Wer "dieses Spiel" mitspielt, kann locker 2 Jahre ALG beziehen. Denen das zuviel wird, die können ja jedezeit in Rente....:)
arniam 17.07.2012 | 14:02
alg1 beantragen, dann deine weh wechen auskurieren (Au bringen) dann krankengeldanspruch 18 monate!! dann Rente beantragen dass wars. Dann kann dich die agentur für arbeit einladen so viel sie wollen da dann dann ja au bist wirds wohl nichts mit den einladungen.
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