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Experten-Antwort

Rente ohne Abschläge?

von Irmak17.01.2017 | 08:27
1658 Ansichten
7 Antworten

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Hallo zusammen, das Problem hat mein Vater auch. Er ist 62 Jahre alt, hatte letztes Jahr über eine Transfergesellschaft sein Geld verdient. 2017 und 2018 ist er Arbeitslos. Dann fehlen ihm wohl noch 10 Monate um ohne Abschläge Rente beziehen zu können. Man riet ihm für die 10 Monate einen Nebenjob zu machen, damit in die Rentenkasse noch eingezahlt wird. Kann man nicht ohne Arbeiten in die Rentenkasse einzahlen? Mein Vater kann gesundheitlich nicht mehr. Auf die Abschläge will er auch nicht verzichten.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 17.01.2017 | 11:00

Hallo Irmak,

den Beiträgen von „Upsala“ und „BaSo“ kann ich grundsätzlich zustimmen. Im Zweifel sollte sich Ihr Vater jedoch nochmals persönlich und individuell in einer Auskunfts- und Beratungsstelle eines Rentenversicherungsträgers beraten lassen.

6 Antworten

Upsalaam 17.01.2017 | 08:44
Solange Ihr Vater Arbeitslosengeld I bezieht ist eine freiwillige Beitragszahlung nicht möglich weil er bereits über den ALG I - Bezug versicherungspflichtig ist. Problem: Arbeitslosengeld I - Bezug in den letzten 2 Jahren vor dem Rentenbeginn zählt i.d.R. nicht zur Wartezeit von 45 Jahren. Wenn ihm tatsächlich nur noch 10 Monate fehlen wäre der Tipp mit dem versicherungspflichtigen Minijob neben dem Bezug von Arbeitslosengeld I eigentlich die einzige Möglichkeit die fehlenden Wartezeitmonate noch zu bekommen (zumindest der einzige wirklich sinnvolle). MfG Upsala
Irmakam 17.01.2017 | 09:55
Ok. Vielen Dank.
BaSoam 17.01.2017 | 09:54
Für Geburtsjahrgang gilt 63 Jahre + 6Monate, also bei dieser Rente erst abschlagsfrei Beginn 1.7.2018. Aushilfsjob wäre sinnvoll. Es muß ja nicht unbedingt 450 € sein. 50€ oder 100 € reicht auch. Hauptsache selbst einen geringen Betrag von diesem Lohn für Rentenversicherung abziehen lassen.
Irmakam 17.01.2017 | 09:33
Er hat auf jeden Fall die 45 Jahre mit 63 voll. Wird aber am 01.01.2018 63 Jahre alt. Habe ich mich etwa verrechnet?
BaSoam 17.01.2017 | 10:04
Es sollte Geburtsjahrgang 1955 heißen. Wer später geboren, noch mehr Monate dazu rechnen, wenn früher geboren, dann weniger Monate.
W*lfgangam 17.01.2017 | 19:48
Und sich genau ausrechnen lassen, wann er den Verzicht auf schon 6 Monate gekürzte Rentenzahlung dann endlich mit dem Mehrbetrag der ungekürzten Rente wieder raus hat. Sind etwa 5 Jahre bei nur Rente, wenn nicht noch andere Kosten und Aufwändungen dazu kommen. Beispiel: 1000 EUR Rente ohne Abschlag, Jg. 55 hat einen Abschlag von 9,3 %, also 907 EUR schon möglich. 907 x 6 Monate nicht erhalten = 5442 EUR 5422 / 93 (Mehrbetrag) = 59 Monate, bis die verzichteten 5422 wieder da sind ...geht es um 10 Monate, die fehlen, 'verschlechtert' sich die Rechnung natürlich, wenn das neben ALG 1 nicht möglich ist - wie gesagt, nur pur an der Rente gerechnet. Alles Drumherum muss gesondert bewertet werden. "Ach ein Abschlag bei der Rente" ist allein zu simpel, das so vordergründig zu sehen. > Mein Vater kann gesundheitlich nicht mehr. Erwerbsminderungsrente wäre eine Lösung /sehr geringer Abschlag, oder über Schwerbehinderteneigenschaft (Antrag schon gestellt?) die Altersrente /sehr geringer Abschlag. Gruß w.
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