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Experten-Antwort

Rente ohne Abschlag?

von Paul K.27.11.2013 | 17:11
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8 Antworten

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Bitte um Bestätigung ob ich nach meiner Info richtig liege. Also, 53 geb. schwerbeh., keine Fehlzeiten ab 15 Lebensjahr, meine ATZ Freistellungsphase geht bis Okt. 2016. Ich komme auf ca.48 Beitragsjahre, hätte aber dann noch 7 mon.,also 2,1% Abschlag. Sollte ab 1.7. 14 das neue Gesetz kommen habe ich keinen Abschlag mehr? Danke Ihnen für Auskunft

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Lieber Paul K.,

auch wir können leider nicht absehen, ob und in welcher Form die im Koalitionsvertrag verankerten rentenrechtlichen Regelungen in einem Gesetz umgesetzt werden.

An Spekulationen über ein "Was wäre wenn..." möchten wir uns nicht beteiligen.

Wir empfehlen Ihnen daher, sich zu gegebener Zeit (Sommer 2016) von Ihrem Rentenversicherungsträger über Ihre Rentenansprüche beraten zu lassen.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

7 Antworten

Friedricham 27.11.2013 | 20:15
Das ganze ist in gewisser Weise eine Mogelpackung. Abschlagfrei mit 63 iin Rente bei 45 Beitragsjahren werden nur die älteren Jahrgänge gehen können. Entsprechend der Anhabeung der Regelaltersgrenzen von 65 auf 67 soll nämlich auch die Grenze von 63 auf 65 für die abschlagfreie Rente nach 45 Beitragsjahren angehoben werden. So steht es im Koalitionsvertrag. Da Jahrgang 54 mit 65 Jahren und acht Monaten die Regelaltergrenze erreicht, hieße dies abschlagfreie Rente für diesen Jahrgang nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren und acht Monaten. Jahrgang 64 muss dann bis 65 arbeiten. Letztendlich muss das Gesetz bzw. der erste Gesetzentwurf abgewartet werden. Die Ausführungen im Koalitionsvertrag sind ja sehr vage und nichts mehr als Absichtserklärugen. Aber wie sagen alle Beteiligten: "Der Vertag trägt unsere Handschrift". Mal sehen, was in den nächsten Monaten hinten rauskommt.
KSCam 28.11.2013 | 08:14
Bis Sir 2016 63 Jahre alt sind, wissen wir mehr. Zunächst warten wir in Ruhe 1) das Votum der SPD Basis ab, 2) den Gesetzestext, USW. Warum glaubt eigentlich jeder man kann schon am Tag nachdem Politiker gegackert haben, jede Einzelfrage beantworten?
....am 28.11.2013 | 07:33
Das ganze ist in gewisser Weise eine Mogelpackung. Abschlagfrei mit 63 iin Rente bei 45 Beitragsjahren werden nur die älteren Jahrgänge gehen können. Entsprechend der Anhabeung der Regelaltersgrenzen von 65 auf 67 soll nämlich auch die Grenze von 63 auf 65 für die abschlagfreie Rente nach 45 Beitragsjahren angehoben werden. So steht es im Koalitionsvertrag. Da Jahrgang 54 mit 65 Jahren und acht Monaten die Regelaltergrenze erreicht, hieße dies abschlagfreie Rente für diesen Jahrgang nach 45 Beitragsjahren mit 63 Jahren und acht Monaten. Jahrgang 64 muss dann bis 65 arbeiten. Letztendlich muss das Gesetz bzw. der erste Gesetzentwurf abgewartet werden. Die Ausführungen im Koalitionsvertrag sind ja sehr vage und nichts mehr als Absichtserklärugen. Aber wie sagen alle Beteiligten: "Der Vertag trägt unsere Handschrift". Mal sehen, was in den nächsten Monaten hinten rauskommt.
Frage ist, ob sie das überhaupt gemacht hätten, wenn es keine Mogelpackung wäre. Auf jeden Fall ist es gut fürs Auge.
So können Sie sich mit der Rente ab 63 ohne Abschläge brüsten und die die es bezahlen müssen haben sowieso keinen Nutzen daraus, weil bis dahin ist wieder alles angehoben. Schweinwerei ... aber wie bereits gesagt "Auf jeden Fall ist es gut fürs Auge"
....am 28.11.2013 | 08:24
Weil alle denken die DRV weiß das schon alles bevor es die Politiker enthüllen. Die Gesetze liegen schon fertig in der Schublade und die Programierung der Software ist bereits erfolgt. Der Sachbearbeiter der DRV ist der letzte der irgendwas erfährt. Jede Privatperson erfährt es durch die Medien früher.
Paul K.am 28.11.2013 | 10:29
Danke den Experten, meine Frage hätte ich besser stellen müssen. Sollte das Gesetz so kommen, die Jahre der ATZ werden doch auch so angerechnet, wie ohne ATZ.
KSCam 28.11.2013 | 11:10
Monate mit ATZ sind ganz normale Pflichtbeiträge, da wird sich in der Bewertung kaum etwas ändern
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