Hallo Stefan,
sofern die 45 Jahre für die Wartezeit bei einer Altersrente für besonders langjährig Versicherte nicht vor Beginn der Arbeitslosigkeit erfüllt ist, kann dies (bei Arbeitslosengeldbezug bis zum Rentenbeginn) nur durch parallele Pflichtbeitragszeiten erreicht werden. Dies ist sowohl durch einen versicherungspflichtigen Minijob als auch durch Pflegepflichtbeiträge möglich.
Eine genaue Klärung Ihrer Versicherungszeiten und erforderlichen Monate zur Erfüllung der Wartezeit können Sie in einem persönlichen Beratungsgespräch in einer Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung erhalten.