Hallo Hans,
die Altersrente für Schwerbehinderte kann mit 60 Jahren und ohne Abschlag nur in Anspruch genommen werden, wenn die erforderliche Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt ist und die Schwerbehinderung mit einem GdB von mind. 50 bereits am 16.11.2000 vorgelegen hat.
Ist die Schwerbehinderung erst zu einem späteren Zeitpunkt eingetreten, kann die Rente ebenfalls mit 60 Jahren - allerdings unter Berücksichtigung eines Abschlags in Höhe von 10,8 % - bezogen werden. Ohne Abschlag kann die Rente dann erst mit 63 in Anspruch genommen werden.