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Rente ohne Abzüge bei Schwerbehinderung

von Hans30.03.2008 | 11:12
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3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Okt. 49 geb., 50 % schwerbeschädigt, ab wann kann ich ohne Abzüge in Rente ? Im Voraus vielen Dank für Ihre Antwort

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

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Moderation · 1Ihre Vorsorge

Hallo Hans,

die Altersrente für Schwerbehinderte kann mit 60 Jahren und ohne Abschlag nur in Anspruch genommen werden, wenn die erforderliche Wartezeit von 35 Versicherungsjahren erfüllt ist und die Schwerbehinderung mit einem GdB von mind. 50 bereits am 16.11.2000 vorgelegen hat.

Ist die Schwerbehinderung erst zu einem späteren Zeitpunkt eingetreten, kann die Rente ebenfalls mit 60 Jahren - allerdings unter Berücksichtigung eines Abschlags in Höhe von 10,8 % - bezogen werden. Ohne Abschlag kann die Rente dann erst mit 63 in Anspruch genommen werden.

2 Antworten

Wolfgang Amadeusam 30.03.2008 | 13:14
Hallo Hans, das hängt davon ab, ob Du am 16. November 2000 bereits 50 % schwerbehindert warst (oder auch ersatzweise berufs- oder erwerbsunfähig). Falls ja, kannst Du mit 60 ohne Abschlag in Rente, falls nein erst mit 63 (dann kannst Du allerdings mit 10,8 % Abschlag mit 60 in Rente gehen). Übrigens, für diese Altersrente wegen Schwerbehinderung brauchst Du 35 Versicherungsjahre.
Eckiam 31.03.2008 | 16:14
Wegen Schwerbehinderung und Arbeitslosigkeit unter § 428 Rentenantrag gestellt, ohne Abzüge. Rentenbescheid zum 01.05.2008 erhalten. Zur Prognose der Renteninformation aus 09/2007 ist ein gravierender Unterschied ins negative,Krankenvers.,zusätzliche Krankenvers.,(wieso zusätzlich)und Pflegeversicherung schon berücksichtigt. Weiterhin wurde aus einer Unfallversicherung seit 1985 nocheinmal ein Anteil aus der Altersrente abgezogen. Auf welcher Grundlage ?
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