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Rente ohne Abzüge bei Schwerbehinderung

von sieglind5007.05.2009 | 11:04
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8 Antworten

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Hallo, ich bin Jahrgang 1950 und habe seit 2004 100 % Behinderung aufgrund meiner Nierenerkrankung mit Dialysebehandlung. Zur Zeit arbeite ich noch Vollzeit im öffentlichen Dienst. Im Mai nächsten Jahres werde ich 60 und habe dann 39 Berufsjahre. Kann ich im Mai ohne Abzüge in Rente gehen? Würde es irgendas bewirken, wenn ich die 40 Berufsjahre voll mache? Und mit wievielen Sozialversicherungsbeiträgen muss ich ungefähr bei meiner Rentzahlung rechnen? Gruß Sieglind

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Nach den Informationen, die Sie in Ihren beiden Beiträgen gemacht haben, ist die Information der Rentenversicherung, dass Sie mit Ablauf des Monats der Vollendung Ihres 60. Lebensjahres ohne Abschläge in Rente gehen können, richtig.

Ob Sie dann 40 Jahre mit Beitragszeiten zurückgelegt haben spielt für die Anspruchsvoraussetzungen und für die Prüfung der Abschläge bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen keine Rolle.

7 Antworten

...am 07.05.2009 | 11:30
Rentenbeginn ab 60.Lj mit 10,8% Abschlag. Jeder Monat späterer Rentenbeginn = 0,3% weniger Abschlag. Daraus ergibt sich ein abschlagsfreier Rentenbeginn ab 63.Lj. Ob Sie 39 oder 40 Beitragsjahre haben spielt für die Abschläge keine Rolle. Wenn Sie immer gesetzlich krankenversichert waren, dann werden von der Brutto-Rente Kranken- und Pflegeversicherungsbeiträge abgezogen: mit mind. einem Kind: insg. 10,15% (7,3%+0,9% KV; 1,95% PV) ohne Kind(er): 10,4% (7,3% + 0,9% KV; 2,2% PV)
Ahaam 07.05.2009 | 12:20
Gab es vor 2004 schon mal einen (niedrigeren) GdB vom Versorgungsamt - oder ging es damals direkt von 'null' auf 'hundert'? Evtl. Stichtag 16.11.2000 prüfen lassen (GdB, BU oder EU nach Altrecht!) - wenn Sie vor dem 17.11.1950 geboren wurden! Da ansonsten die AR mit Abschlag behaftet wäre: schon mal über eine EM-Rente nachgedacht?!
...am 07.05.2009 | 12:24
Aber die Em-Rente hat den gleichen Abschlag!
Ahaam 07.05.2009 | 12:27
eben - daher sollte man sich als Dialyse-Patient eine Vollzeibeschäftigung gut überlegen - vmtl. wurde in der Hoffnung auf eine abschlagsfreie Rente auf Kosten der Gesundheit weiter gearbeitet...?!
RentManam 07.05.2009 | 12:36
Wichtig ist, ob die Schwerbehinderung, also mindestens 50 % bereits am 16.11.2000 und wann Ihr genaues Geburtsdatum liegt. Daraus erschliessen sich die Rentenabschläge. Ob sie 37, 40, oder 50 Jahre gearbeitet haben spielt dafür keine Rolle.
sieglind50am 07.05.2009 | 13:11
Hallo, Danke für die Antworten !! Eine festgestellte Behinderung von 60% besteht schon seit 1998. Und ich bin vor dem 17.11.1950 geboren. Die Auskunft der Rentenberatung war bisher dahingehend, dass ich auf Grund meines Alters bzw. Geburtsdatums und der Behinderung mit 60 ohne Abschläge in Rente gehen kann !? Eine Vollzeitbeschäftigung übe ich einfach noch aus dem Grund aus, dass es mir noch soweit gut geht und ich meinen Beruf gerne mache !!! Gruß Sieglind
Ahaam 07.05.2009 | 13:43
Also, dann wissen Sie ja schon was möglich ist: AR mit 60, ohne Abschlag, rd. 10% für KV und PV + ZVK mit vollem Eigenbeitrag KV/PV. Mit jedem Monat länger kommen eben noch weitere Ansprüche dazu - ob sich das Rentenrecht (Leistungsseite) in den nächsten Monaten/Jahren zum besseren entwickelt mag bezweifelt werden!
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