Nach den Informationen, die Sie in Ihren beiden Beiträgen gemacht haben, ist die Information der Rentenversicherung, dass Sie mit Ablauf des Monats der Vollendung Ihres 60. Lebensjahres ohne Abschläge in Rente gehen können, richtig.
Ob Sie dann 40 Jahre mit Beitragszeiten zurückgelegt haben spielt für die Anspruchsvoraussetzungen und für die Prüfung der Abschläge bei einer Altersrente für schwerbehinderte Menschen keine Rolle.