Rente für besonders lang. Vers. wäre nach Inkrafttreten des „neuen Rechts“ dann ab 01.02.2024 (abschlagsfrei) möglich. Die Altersrente für Schwerbehinderte wäre ab 01.01.2021 mit 10,8 Prozent Abschlag möglich. Abschlagsfrei drei Jahre später. Somit wäre bei einem GdB von 50 Prozent die Altersrente für Schwerbehinderte abschlagsfrei bereits ab 01.01.2024 möglich.