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Experten-Antwort

Rente: Sonderbeiträge für früheren Rentenbeginn fließen oft erst ab 60

von JeK27.10.2023 | 06:54
311 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Zu Ihrem Beitrag: Rente: Sonderbeiträge für früheren Rentenbeginn fließen oft erst ab 60. Ich habe mich als Arbeitnehmer mit dem Thema beschäftigt. Warum dem so ist, dass die Leute dies erst spät in Anspruch nehmen. Fakt ist, dass Ihre Hürden für das Erfüllen der Sonderzahlung zu hoch sind. - Wie kann es sein, dass man 35 Beitragsjahre erfüllt haben muss um die Sonderzahlung erst zu leisten? Da braucht sich keiner Wundern, dass dies kaum in Anspruch genommen wird. - Warum ermöglicht man es nicht noch früher damit anzufangen (viele können sich so hohe Beiträge schlicht nicht leisten)? - Warum koppelt man die Beitragsjahre mit Freiwilligen Zahlungen um früher in Rente gehen zu können?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Guten Morgen JeK,

 

wer vor Erreichen des regulären Rentenalters eine Altersrente für langjährige Versicherte oder eine Altersrente für schwerbehinderte Menschen in Anspruch nehmen möchte, muss für jeden Monat des vorgezogenen Rentenbeginns einen Abschlag von 0,3 Prozent in Kauf nehmen. Diese Abschläge können ab einem Alter von 50 Jahren durch Sonderzahlungen ganz oder teilweise ausgeglichen werden. Eine Auskunft über die Höhe der Zahlungen wird auf Antrag vom zuständigen Rentenversicherungsträger erstellt. Die Auskunft enthält folgende Informationen:

·         die voraussichtliche Höhe der Altersrente zum beabsichtigten vorzeitigen Rentenbeginn

·         die Höhe der Rentenminderung sowie

·         die Höhe des Beitrages, der zum Ausgleich der Rentenminderung gezahlt werden könnte.

Zahlungen können in Form einer Einmalzahlung oder als Teilzahlungen geleistet werden. Rentenminderungen, die bei einer Erwerbsminderungsrente entstehen, können durch Sonderzahlungen nicht ausgeglichen werden.

Wer wissen möchte, ob und gegebenenfalls in welchem Umfang sich eine zusätzliche Zahlung von Beiträgen lohnt, sollte sich von seinem Rentenversicherungsträger individuell beraten lassen.

 

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/DRV/DE/Rente/Allgemeine-Informationen/Wissenswertes-zur-Rente/FAQs/Gesetzesaenderungen/Flexirente/Flexirente_Sonderzahlung.html#967fc386-dca7-4df8-a8ed-b62e0b31fb12

 

Viele Grüße

Ihr Expertenforum der Deutschen Rentenversicherung

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8 Antworten

Mikeam 27.10.2023 | 06:58
Alles falsch
Mikeam 27.10.2023 | 07:06
Sicheres Auftreten bei völliger Ahnungslosigkeit 35 Jahre, um Sonderzahlung zu leisten? Sie reimen sich ihre eigenes Gesetz zusammen. 35 Jahre benötigt man um vorzeitig in Rente gehen zu können. Das hat doch mit der Zahlung nichts zu tun. https://www.deutsche-rentenversicherung.de/SharedDocs/Formulare/…
Steuerexperteam 27.10.2023 | 07:08
Ab dem 50. Lebensjahr können Sie wegen mir jedes Jahr 5000 € einzahlen und steuerlich geltend machen, dann verteilt sich der hohe Betrag. Sie können auch alles in ein Aktiendepot stecken. Das ist ein freies Land.
Werner67am 27.10.2023 | 07:16
Die Nachzahlung ist bereits ab dem 50. Lebensjahr möglich und auch dann, wenn die 35 Jahre noch nicht erfüllt sind. Es muss lediglich die Möglichkeit bestehen, dass man die Wartezeit von 35 Jahren bis zum Rentenbeginn erfüllen kann. Übrigens ist die Sonderzahlung nicht Voraussetzung dafür, dass man mit 63 in Rente gehen kann - die Sonderzahlung hat lediglich den Zweck, die durch den vorgezogenen Rentenbeginn entstehenden Abschläge auszugleichen.
Oh Mannam 27.10.2023 | 08:33
Peinlich Ihre Fragestellung und noch peinlicher Ihre Schlüsse aus gesammelten Unwissen.
guter Ratam 27.10.2023 | 08:37
Zitat von Werner67 anzeigenausblenden
Die Diskussion hier zeigt mal wieder, dass dies ein recht komplexes Thema ist, wo jeweils Teilaspekte aufgeführt werden, aber die Zusammenhänge nicht klar sind. Es fehlt eine grundlegende Beschreibung, um dies verständlich zu machen. Es sollte klargemacht werden, dass dies eine recht langfristige "Geldanlage" ist, wo die eigene Lebenserwartung und die Abgaben, Steuer, Krankenkasse eine massgebliche Rolle spielen. wo gibt es so eine Beschreibung ? Der "Rentenfuchs" hat da gute Ansätze.
TomasRam 27.10.2023 | 14:43
Zitat von guter Rat anzeigenausblenden
Du meine Güte, dann lassen Sie sich halt einmal 'rentenberaten', da gibt es sogar kostenlose Termine bei der DRV. Ansonsten einfach mal im Internet schlau machen (z.B. Beiträge in diesem Forum) oder lesen Sie z.B. Finanztest regelmäßig. So kompliziert ist das Thema doch auch wieder nicht. Allein das Überschriftsstichwort 'Rentenbeginn' macht doch klar, daß das nicht kurzfristig ist (außer Sie sind schon alt genug). Und die Krankenkasse hat damit rein gar nichts zu tun. der-Privatier.com hat da m.E. noch bessere Infos. 1. ab 50 Antrag stellen 2. Nach Bescheid entscheiden, ob und ggf. wieviel man wann einzahlen will 3. zur Steueroptimierung Einzahlungen (Höhe, Zeitpunkt) mit Steuerberater/LoHi abgleichen sonst nochwas? Ich behaupte einfach mal, kaum einer macht sich mit 50 schon Gedanken, ob/wie die Rente zu pimpen wäre. Auch die Kontenklärung vor 45 fällt bis dahin keinem ein. Die meisten kommen doch mit solchen Ideen erst, wenn es schon zu spät ist, gell?
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