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Rente, Steuer und Steuerklassen

von Holger17.09.2008 | 20:25
1246 Ansichten
9 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Zur Moderatoren-Antwort springen
Hallo liebe Experten! Aufgrund einer chronischen, nicht heilbaren Erkrankung wurde mir eine Rente wegen voller Erwerbsminderung bewilligt. Diese will (muß) ich auch in Anspruch nehmen. Dazu möchte ich monatlich 400,- Euro hinzuverdienen (Hinzuverdienstgrenze wird somit nicht überschritten). Meine Fragen: 1. Was muß ich hinsichtlich der Versteuerung beachten? 2. Kann meine Frau ihre Steuerklasse von IV auf III im kommenden Jahr ändern? Und 3. Steuern hin, Steuerklassen her, muß man als Rentner-Arbeitnehmerin-Ehepaar eine Steuererklärung machen? Vielen Dank im Voraus. Mit besten Grüßen von der Ostseeküste.

Antworten der Moderation

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2
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Siehe Beitrag von "Schiko".

Moderation · 2Ihre Vorsorge

Der Steuerfreibetrag liegt bei Ledigen bei 7.664,- EUR und bei Verheirateten bei 15.328,- EUR.

7 Antworten

Schiko.am 17.09.2008 | 22:07
Gleich vorneweg, ja sie sind zur abgabe einer steuererklärung verpflichtet. Dies ist deswegen notwendig, da ja ihre frau schein- bar noch regelmäßig arbeitseinkommen hat. Sicher wissen sie auch, früher war der ertragsanteil einer rente steuerpflichtig, je jünger der renteneintritt, desto höher der prozent- satz. Die gilt ab 2005 so nicht mehr, eine ausnahme sind privatrenten. Für die rente wird keine steuerkarte mehr benötigt, deshalb kann ihre frau die steuerklasse III verwenden. Dadurch kann es durch- aus zur steuer nachzahlung kommen, da ja der steuerpflichtige an- teil der rente noch zu berücksichtigen ist,dies stellt der finanzbeamte fest. Wenn sie im monat 400 euro dazuverdienen wollen, empfiehlt sich der 400 eurojob ohne vorlage einer steuerkarte. Dieser jahresbetrag von 4800 wird ihrem gesamteinkommen nicht dazu addiert. Steuer und lohnnebenkosten zahlt der arbeitgeber. Hoffe, dies reicht vorerst. Mit freundlichen Grüßen.
Holgeram 17.09.2008 | 22:38
Vielen Dank für die schnelle Antwort! Wie hoch ist der steuerpflichtige Anteil der Rente? Beste Grüße
Schiko.am 17.09.2008 | 22:49
Rentenbeginn: 2005 50 % 2006 52 % 2007 54 % 2008 56 % usw. 2040 100 % MfG.
Holgeram 18.09.2008 | 19:10
O.k. - dabei ist es egal wie hoch die Rente ist? Oder gibt es so etwas wie "Freibeträge"? Beste Grüße Auch das Rentnersein will gelernt sein!
Schiko.am 18.09.2008 | 20:30
Dies stimmt natürlich so nicht. Je höher die bruttorente, desto höher naturgemäß auch der zu versteuernde betrag der rente. MfG.
Holgeram 18.09.2008 | 20:38
Sorry, ich muß noch einmal nachfragen ... ich glaube irgendwo gelesen zu haben, dass die Rente bis zu einem Betrag von ?-Euro steuerfrei ist. Erst Beträge darüber werden versteuert. Oder bekomme ich da jetzt was durcheinander ...? Beste Grüße
Holgeram 19.09.2008 | 17:38
Danke!
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