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Rente trotz Befreiung wg. Pflichtmitgliedschaft

von Herbert14.04.2010 | 09:54
1021 Ansichten
3 Antworten

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Ich bin aufgrund meiner Tätigkeit als Architekt "Pflichtmitglied" eines Versorgungswerkes. Neben meines Studiums kam ich auf nur 6 Monate Pflichtbeitragszeit durch Arbeit und 12 Monate wg Wehrdienst. Die DRV hat mir geraten die Arbeitnehmerbeiträge erstatten zu lassen, da "sowieso" kein Rentenanspruch besteht. Dadurch gehen allerdings auch alle Ansprüche aus Wehrdienst und Arbeitgeberanteile verloren. Gibt es eine Möglichkeit wie Nebenjob auf 400 Euro-Basis oder freiwillige Zahlungen, um neben meiner Pflichtmitgliedschaft im Versorgungswerk auf meine Mindest beitragszeit zu kommen. Gibt es sowas wie einen Beitragsrechner, in dem man ermitteln kann, mit welcher Rente zu rechnen ist. Danke vorab für Ihre Hilfe

1 Moderatoren-Antwort

Moderatoren-Antwortam 14.04.2010 | 10:39

Hallo Herbert,

ja, hier gibt es verschiedene Möglichkeiten. Neben einer geringfügigen Beschäftigung (ggf. mit Verzicht auf die Versicherungsfreiheit) ist unter Umständen z. B. auch die Möglichkeit der freiwilligen Versicherung gegeben. Am sinnvollsten wäre aus meiner Sicht eine persönliche Beratung in einer Beratungsstelle Ihres Rentenversicherungsträgers, in der Ihnen sämtliche Möglichkeiten unter Berücksichtigung Ihrer individuellen Situation vorgestellt werden können. Hier kann man dann auch Aussagen zur versicherungsrechtlichen Wirkung der verschiedenen Beiträge und zur Rendite machen.

2 Antworten

Rentenhöheam 14.04.2010 | 11:42
Hier eine vernünftige Prognose zu geben, ist leider nicht möglich, dafür muss man Ihren individuellen Verlauf kennen ( Verdienste ) für den genannten Zeitraum. Ganz grob könnten es um die 35 Euro ( Brutto )sein. Mehr wird nicht dabei herumkommen.
...am 14.04.2010 | 12:50
Eine freiwillige Beitragszahlung ist für Sie nur möglich, wenn sie Kinder erzogen haben, deren Kindererziehungszeiten auch bei Ihnen anzurechnen sind (d.h. sie müssen entweder eine gemeinsame Erklärung abgegeben haben, die rückwirkend jedoch nicht mehr möglich ist, oder die Kinder zeitlich gesehen überwiegend erzogen haben)
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