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Rente u. Steuerklasse

von Geri12.10.2007 | 12:34
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Nochmal eine Frage, da man mir im Forum Finanzamt nicht weiterhelfen kann. Mir geht es bei meiner Frage darum, ob ich mir den Rentenabschlag von 10,8 % überhaupt leisten kann. Nochmal genaueres, Schwerbeh. Rente mit 60 J., 10,8% Abschlag, LVA Rente 1108 Euro Brutto,Betr. Rente 335 Euro Brutto,davon Kranken u. Pflegevers.u. 10,8 %Abschlag. Meine Frau bekommt durch den Steuerkl. wechsel von 5 in 3 bei 1030 Euro Brutto 150 Euro mehr, da keine Lohnsteuer. Wir haben keine weiteren Einkünfte. Man kann mir mit einer Antwort nur weiter helfen,wenn ein Experte ausrechnen kann ,wie sich es am Jahresende finanz. auswirkt? Kann ich den Rentenabschlag ausgleichen? Oder muß das gewonnene alles bei Einkommenssteuer wieder zurück bezahlt werden?Grus G

4 Antworten

Geriam 12.10.2007 | 14:34
Danke dem Experten für seine Mühe. Nur diese Antwort bringt mir nichts. Vielleicht kann es Schiko besser. Danke im vorraus.
Schiko.,am 12.10.2007 | 17:55
Wollte mich eigentlich nicht mehr einmischen,anderseits aber gern meine meinung kundtun. Es ist in jedem fall was ich schreibe meine privatmeinung, dies hat der experte schon richtig beschrieben, bin ja nur rentner und laie. Meine auch, keiner ist verpflichtet ihnen zu antworten, dies gilt sicher für alle, zumal ja es auch steuerfragen sind. Solange es erlaubt ist, will ich aber doch beiträge liefern. Dies schadet mir nicht, nützt aber vielleicht manchmal je- manden. Nun Zur Sache: Muß gestehen, ihre angaben sind etwas mager ausgefallen. Anderseits haben sie es ja schon selber ausgedrückt, letztlich ist es egal ob ihre ehefrau dem AG. die steuerklasse III oder die steuerkarte klasse V. vorlegt. Die frau freut sich natürlich, da sie während des jahres mtl. mehr netto erhält, dann kommt es halt am jahresende zu keiner rückerstattung mehr. Haben sie aber bereits rente, wird in der regel dem betrieb die steuerkarte klasse V für die betriebsrente vorgelegt. Ist es eine privat oder zusatzrente - ohne steuerkartenvorlage- gilt weiter- hin die ertragsanteilversteuerung mit geringeren prozentsätzen als bis 2004. Folgende fragen tun sich mir auf. Die ehefrau hat wohl noch arbeitseinkommen von konstant 1030 monatlich brutto. Nehme an sie beziehen 2 renten, ab welchem jahr und lebens- alter gilt dies? Ist, wie vermutet dem betrieb für die 2. rente die steuerkarte vorzulegen ? Selbstverständlich ist nach abzug von 10 8 % die brutto rente zu nennen, da dieser betrag zur verrechnung gelangt. Welchen krankenversicherungsbeitrag ( hälfteanteil) ein- schließlich 0,90 % bringen sie und ihre ehefrau auf? Kopf hoch, das schaffen wir schon. Mit freundlichen Grüßen.
dirkam 12.10.2007 | 22:15
"Wollte mich eigentlich nicht mehr einmischen,......" In einem öffentlichen Forum ist jeder willkommen! Auch und besonders Sie!! Nur wer sich nicht einmischt handelt falsch! Und wenn sie sich persönlich angegriffen fühlen - die Gegenmeinungsseite hat dann meist keine Sachargumente mehr!
Geriam 13.10.2007 | 08:44
Ein letzter Versuch,ich kann mich nicht besser verständlich machen. Ich könnte 2009 in Rente gehen,mit 10,8% Abschlag,Schwerbeh.mit 60J. Brutto-LVA Rente 1108 Euro,VBL Rente 335 Euro, Brutto. Muß den bei dieser Rente überhaupt Steuer bezahlt werden? Meine Frau muß dann noch 10 J. arbeiten,kommt von St. Kl 5 in 3. Sie bekommt dann ca. bei 1030 Euro Brutto 150 Euro mehr Netto da keine Lohnsteuer. Mein Gedanke war, wir können ja die 10 J. meinen Rentenabschlag damit ausgleichen? Oder wird alles bei Lohnsteuererklärung wieder zurück bezahlt? Danke für ev. Antwort
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