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Experten-Antwort

Rente und Altersteilzeit

von Toni05.11.2016 | 07:47
1766 Ansichten
7 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Guten Tag, ich brauche mal wieder Ihre Hilfe. Nach Aufforderung der Krankenkasse habe ich einen Rehaantrag gestellt. Ich bin Anfang Sechzig und befinde mich in der Altersteilzeit und erhalte Gehalt. Die Altersteilzeit bleibt mir erhalten. Die Rentenversicherung hat meinen Rehaantrag ohne nähere Begründung abgelehnt. Ich soll einen Rentenantrag stellen. Mein Problem ist,das ich in wenigen Wochen von meinem Arbeitgeber von der Arbeit freigestellt werde. Das Krankengeld fällt dann weg. Wie verhalte ich mich am Besten, damit ich noch einige Wochen Krankengeld erhalten kann? Wie geht es denn jetzt überhaupt weiter? Ich würde eigentlich gerne die Gründe für die Rehaablehnung erfahren wollen. Einen Rentenantrag habe ich noch nicht gestellt. Danke für Ihre Hilfe.

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 07.11.2016 | 08:41

Guten Tag Toni,

die Antworten von KSC und W*lfgang sind gut nachzuvollziehen.

Ihre eigene Idee, den Sachverhalt in einem persönlichen Beratungsgespräch bei der Deutschen Rentenversicherung zu besprechen, kann nur unterstützt werden.

Die nächstgelegene Beratungsmöglichkeit können Sie über das Internetangebot der Deutschen Rentenversicherung ermitteln:

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/5_Services/01_kontakt_und_beratung/02_beratung/01_beratung_vor_ort/01_servicezentren_beratungsstellen_node.html

6 Antworten

KSCam 05.11.2016 | 10:12
Wenn die DRV Ihre Reha abgelehnt hat und Sie auffordert Rente zu beantragen, kann das eigentlich nur einen Grund haben. Ihre Krankheiten sind so gravierend, dass man durch eine Reha Ihr Leistungsvermögen nicht mehr verbessern kann und (mit oder ohne Reha) Erwerbsminderung vorliegt. In einem solchen Fall wäre aus DRV Sicht die Reha unnötig rausgeworfenes Geld, weil ohnehin Rente zu zahlen ist, sobald Sie den Rentenantrag stellen. Aus Sicht der DRV ist es relativ egal ob Sie Rente beantragen. Aber: Da die Kasse Sie zur Reha aufgefordert hat, wird die Ihnen das Krankengeld verweigern, wenn Sie die Rente nicht beantragen. Somit sind Sie faktisch gezwungen den Rentenantrag zu stellen. Ob Sie mit Zeitspiel und Verzögerungstaktik noch ein paar Wochen Krankengeld gewinnen können steht auf einem anderen Blatt. So könnten Sie der DRV z.B. einen Brief schreiben, dass Sie bevor Sie die Rente beantragen erst mal den genauen Grund für die Rehaablehnung wissen wollen und Akteneinsicht nehmen wollen - allein das verzögert alles um mindestens 6 Wochen. Denn bis der Rentenbescheid da ist, zahlt die Kasse das KG weiter....:) Arbeitsrechtlich ist das alles kein Problem: in der ATZ tritt ein Störfall ein, die wird quasi rückabgewickelt......
W*lfgangam 05.11.2016 | 20:19
Hallo Toni, neben den Hinweisen von KSC - richtigerweise erst mal Zeit schinden - könnte auch ein konstruktives Gespräch mit der KK helfen. Denen deutlich machen, dass sie im Rahmen der passiven ATZ-Phase sicher höhere KV/PV-Beiträge weiterhin erhalten und mit Beginn einer späteren Rente erst recht, und daher vielleicht so 'kulant' sind, dass KG bis zum Auslaufen der aktiven Phase weiterzahlen. Wenn Sie einen mathematisch begabten KK-MA vor sich haben, wird er/sie das langfristig einsehen :-) Nebenbei, haben Sie bereits von Ihrer KK die Aufforderung zum Rentenantrag erhalten? Das so genannte Dispostionsrecht der KK "Sie müssen Rente beantrage, sonst KG ade"? Wenn nicht, spielen Sie auf Zeit, ignorieren den freundlichen Brief der DRV zum Rentenantrag erst mal - Gespräch mit der KK findet dann im Nachhinein statt. Und, Sie sollten sich schon mal um einen Schwerbehindertenausweis kümmern, falls es doch hart auf hart kommt – die Altersrente für schwerbehinderte Menschen hat kleinere Abschläge. Versorgungsamt vor Ort befragen/Antrag holen/geht auch online. Gruß w.
Toniam 06.11.2016 | 10:03
Hallo Wolfgang, danke für die sehr hilfreichen Infos. Seit 10 Jahren zahle ich keine Beiträge an die Deutsche Rentenversicherung. Ich bin dort nicht pflichtversichert. Bekomme ich dann überhaupt eine Rente wegen Erwerbsminderung? Einen Schwerbehindertenausweis habe ich bereits beantragt. Die Krankengeldzahlung benötige ich nur noch wenige Wochen. Ich habe Angst, das die Krankenkasse mein Krankengeld streicht. Was halten Sie davon, mir einen Termin bei der Rentenversicherung zu holen.
W*lfgangam 06.11.2016 | 15:07
Hallo Toni, da können Sie beruhigt sein, eine EM-Rente ist da mangels Versicherungszeiten in den letzten Jahren gar nicht möglich ...den EMRT-Antrag - nach Aufforderung KK - können Sie problemlos stellen, wird dann halt aus versicherungsrechtlichen Gründen/keine 36 Pflichtbeiträge in den letzten 5 Jahren, abgelehnt. > Was halten Sie davon, mir einen Termin bei der Rentenversicherung zu holen. Gute Idee! Vereinbaren Sie gleich einen Termin für die (zwecklose) EMRT, lassen Sie sich die Terminvereinbarung bestätigen (online erhalten Sie eine entsprechende Bestätigung, analog ein Papierchen auch mit Stempel der Antragstellung) und legen es der KK vor - dann hat die die 'Klappe' zu halten/KG weiterzuzahlen bis zur Entscheidung/Ablehnung EMRT der DRV und darüber hinaus. Gruß w. PS: etwas Grübeln lässt es mich schon, wie Sie in 'normale' ATZ gehen konnten, ohne vorangegangene Pflichtbeiträge in der DRV und die damit verbunden Zugangsvoraussetzungen für die ATZ ;-) Ist aber für die KK und KG-Zahlung unerheblich und deren Spielplan ...
Toniam 06.11.2016 | 18:59
Hallo Wolfgang, bitte nicht grübeln. Es besteht eine Versicherungspflicht in einem Versorgungswerk. Ändert sich dann eigentlich etwas an den Infos?
W*lfgangam 06.11.2016 | 20:55
Hallo Toni, Nein. Dass Sie nicht über das AltTZG in ATZ sind (gilt nur für Rentenversicherungspflichtige), sondern über eine ATZ-Regelung eines Versorgungswerkes (Ähnliches gibt/gab es auch für Beamte) ist für das weitere Verfahren nicht von Bedeutung. Sie sitzen das 'Angebot' der DRV zum Rentenantrag einfach aus und reagieren nicht. Kommt dann doch noch die KK auf den Plan, EM-Antrag stellen und beruhigt der Rentenablehnung entgegen sehen ...die ATZ läuft wie geplant bis zum Ende durch. Gruß w.
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