Hallo Renes,
KSC hat es schon auf den Punkt gebracht.
- Zu individuellen Steuerfragen müssen Sie sich bitte an Ihren Steuerberater wenden
- Hinzuverdienstbegrenzungen gibt es ab Erreichen der Regelaltersgrenze nicht mehr (also keine Auswirkungen auf die Vollrentenzahlung)
- Die Möglichkeit für die Beschäftigung weiterhin (auch nach Erreichen der Regelaltersgrenze) Rentenbeiträge zu bezahlen besteht. Diese weiteren Beiträge werden jeweils zum 01.07. des Folgejahres gutgeschrieben und erhöhen Ihre Rente. Die Zahlung von Rentenbeiträgen nach Erreichen der Regelaltersgrenze ist beim Arbeitgeber zu beantragen und gilt für die gesamte Dauer der Beschäftigung (kann also anschließend nicht wieder gekündigt oder abgewählt werden).