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Rente und Auslandsstudium ?

von moser23.02.2007 | 11:04
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3 Antworten

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Guten Tag, ich bin in den Philippinen geboren, lebe und arbeite seit 10 Jahren in Deutschland, habe die deutsche Staatsbuergerschaft. Befristet fuer 5-6 Jahre will ich auf den Philippinen ein Studium absolvieren dass in Dt. anerkannt ist. Bei der Krankenkasse kann ich meine Versicherung auf Anwartschaft weiter laufen lassen. Gibt es das auch bei der Rente ? So dass keine Beitraege einbezahlt werden, aber Anrechnungszeiten verbucht werden. Bei einem Bekannten von mir der in Dt. lebt, der im vorzeitigen selbstfinanzierten Ruhestand sich befindet geht das, er muss jedoch alle drei Monate beim Arbeitsamt vorbeigehen, was dann bei mir nicht moeglich waere. Oder verwechsle ich da etwas und Beide Situationen sind nicht vergleichbar ? Waere es vielleicht besser ich wuerde meinen Wohnsitz in Dt. beibehalten ? Danke fuer Ihre Antwort. MfG Moser

Antworten der Moderation

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Moderation · 1Ihre Vorsorge

Den Beiträgen von „Michael1971“ und „Robert“ ist vollinhaltlich zuzustimmen.

2 Antworten

Michael1971am 23.02.2007 | 13:14
Wenn Sie bislang schon einen Erwerbsminderungsschutz aufgebaut haben (Wartezeit von fühf Jahren erfüllt und in den letzten fünf Jahren drei Jahre Pflichtbeiträge), kann dieser Schutz durch Anrechnungszeiten aufrechterhalten werden. Anrechnungszeiten wegen Hochschulausbildung sind gebietsneutral. Es kommt also nicht darauf an, wo Sie Ihr Studium absolvieren. Es ist auch egal, ob der Studienabschluß nach deutschem Recht überhaupt anerkannt würde. Ausschlaggebend ist lediglich, dass Sie eine annähernd vergleichbare Hochschuleinrichtung besuchen und objektiv gesehen wöchentlich im Durchschnitt mehr als 20 Stunden für das Studium aufwenden müssen. Zusammen mit eventuell bislang zurückgelegten Schul- und Fachschulausbildungszeiten nach dem 17. Lebensjahr ist eine Berücksichtigung des Studiums als Anrechnungszeit allerdings nur bis zu einer Gesamtdauer von 8 Jahren möglich.
robertam 23.02.2007 | 13:24
Hallo moser, Anrechnungszeiten wegen Schule, Studium sind gebietsneutral - d.h. sie können in der Rente bis zu 8 Jahren angerechnet werden. Bewertet werde aber nur max. 3 Jahre, für den Rest gibts nur Lückenfüllung, aber keine höhere Rente. Die oben genannten Begrenzungen auf 3 bzw. 8 Jahre verkürzen sich aber um bereits angerechnete Zeiten. Würde mich anhand ihres Versicherungsverlaufs beraten lassen. Ggf. können sie als deutscher Staatsbürger auch bei einem Aufenthalt außerhalb der EU frw. Beiträge zahlen.
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