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Experten-Antwort

Rente und Beihilfe durch Ehemann

von Anne16.09.2013 | 18:40
1743 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Ich bin Angestellte im Öffentlichen Dienst und möchte in 4 Jahren (vorzeitig) in Rente gehen. Mein Mann erhält eine Pension und ist beihilfeberechtigt. Ich selbst bin momentan privat (100%) krankenversichert. Kann ich auch bei vorzeitigem Austritt aus dem Dienst Rente erhalten? Kann ich privat versichert bleiben und über die Beihilfe meines Mannes Krankenkosten abrechnen?

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Dem Beitrag von KSC stimme ich zu. Zur Berechnung Ihrer Rentenansprüche –mit Abschlägen- ist eine persönliche Rentenberatung bei einer Auskunfts- und Beratungsstelle der Deutschen Rentenversicherung empfehlenswert. Die Ihrem Wohnort am nächsten gelegene Auskunfts- und Beratungsstelle können Sie unter dem Link "Beratungsstellen finden" ermitteln. Dort kann man Ihnen alles weitere viel besser persönlich erklären.

Deutsche RentenversicherungSie möchten persönlich beraten werden?Beratungsangebote der Deutschen Rentenversicherung →

2 Antworten

KSCam 16.09.2013 | 18:45
Wann Sie selbst frühestens mit welchen Abschlägen in Rente gehen können, entnehmen Sie Ihrer letzten Rentenauskunft, bzw lassen sich persönlich beraten. Ihren Krankenversicherungsstatus klären Sie bitte mit Ihrer Kasse, bzw. mit Ihrer letzten gesetzlichen Kasse. Ob und welche Beihilfeansprüche Sie als Rentnerin haben, klären Sie über die Beihilfestelle Ihres Mannes.
Anneam 18.09.2013 | 19:21
Da habe ich wohl noch einiges an Beratungsterminen vor mir. Vielen Dank für Ihre HIlfe und Hinweise.
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