Ihre-Vorsorge Logo
oder
Stellen Sie eine Frage
Zurück

Rente und Beitragspflicht zur Krankenversicherung

von DasWarnsignal07.05.2008 | 15:54
2864 Ansichten
6 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Nachdem zu diesem Thema hier schon hunderte von Beiträgen sind und ich dennoch nicht die gesuchte Information gefunden habe, eine kleine Übersicht und eine Frage. Renten aus der gesetzlichen Rentenversicherung unterliegen der Beitragspflicht zur KV zum hälftigen Beitragssatz + 0,9%, die PV muss voll vom Rentner bezahlt werden. Renten aus der betrieblichen Altersvorsorge nach §3 Nr. 63 EStG unterliegen der vollen Beitragspflicht zur KV + 0,9% und der vollen Beitragspflicht zur PV. Renten aus einer privaten Rentenversicherung unterliegen bei freiwillig gesetzlich Versicherten der Beitragspflicht zur KV zum hälftigen Beitragssatz +0,9% und dem hälftigen Beitrag zur PV, gegebenenfalls + 0,25%. Renten aus einem Riestervertrag unterliegen nicht der Beitragspflicht zur KV und PV. Ausnahme wenn in den Riestervertrag die AVWL (Altersvorsorge wirksame Leistungen) fließen, dann wird die gesamte Riesterrente wie eine betriebliche Altersvorsorge behandelt. Bitte verbessern falls ich falsch liege. Wie sieht das nun bei Renten aus einem Vertrag zur Basisrente aus? Danke für die Info

6 Antworten

Maria L.am 08.05.2008 | 11:02
Hallo, anscheinend findet sich niemand, diese konkreten Zahlen zu bestätigen. Ich kann mich nicht mit Sicherheit festlegen, aber nach meinem Eindruck stimmt Ihre Übersicht weitgehend. Für die PV gilt der Zuschlag von 0,25% für Kinderlose meines Wissens in allen drei von Ihnen genannten Fällen. Diese Aussage von Ihnen kommt mir komisch vor: "Renten aus einer privaten Rentenversicherung unterliegen bei freiwillig gesetzlich Versicherten der Beitragspflicht zur KV zum hälftigen Beitragssatz +0,9% und dem hälftigen Beitrag zur PV, gegebenenfalls + 0,25%." Es ist zu unterscheiden zwischen Rentnern, die in der KVdR pflichtversichert sind und im Rentenalter freiwillig Versicherten. Im Unterschied zu früheren Regelungen kommen heute auch die während des Berufslebens freiwillig Versicherten in die KVdR, wenn sie die Vorversicherungszeit erfüllt haben. Das ist die überwiegende Mehrheit. Bei freiwillig versicherten Rentner werden meines Wissens mehr Einnahmen in die Bemessung einbezogen als bei Rentnern der KVdR. Es erscheint mir aber nicht logisch, dann vom halben Beitragssatz auszugehen, denn wer sollte hier die andere Hälfte zahlen? Ich vermute also, daß private Renten in diesem Fall entweder voll oder gar nicht verbeitragt werden. http://www.sichere-rentenversicherung.de/pkv_rentner.php Wenn die Informationen des genannten Links noch aktuell sind, müssen freiwillig versicherte Rentner den vollen Beitrag auf alle Einkommen zahlen, also auch z.B. auf Miet- und Zinseinkünfte (nur für die gesetzliche Rente gibt es dann den hälftigen Zuschuß der DRV). Das müßte dann meines Erachtens auch für private Renten (und für Riester- und Rüruprenten) gelten. Zur Ergänzung Ihrer Übersicht: die volle Beitragspflicht besteht (für Rentner der KVdR) auch für Nebeneinkünfte während des Rentenbezugs, das geht aus folgenden Links hervor: http://www.rententips.de/rententips/grv/tricks/01.php http://www.krankenkasse-guide.de/gesetzliche_krankenkasse/rentne… Bei der Rürup-Rente würde ich vermuten, daß sie wie andere privat abgeschlossene Renten auch behandelt wird. D.h. sie wäre - für Rentner in der KVdR - beitragsfrei für die KV und PV - nach derzeitiger Gesetzeslage. Wie das in der Zukunft aussieht, weiß heute keiner. Lesen Sie dazu auch folgenden Thread: Upps, der hier ursprünglich verlinkte Inhalt steht nicht mehr zur Verfügung! Bitte nutzen Sie unsere Forensuche. Falls sich hier niemand meldet, der es ganz genau weiß, schafft evt. eine Anfrage bei Ihrer Krankenkasse Klarheit - oder nutzen Sie das Expertenforum der AOK (im Unterschied zu diesem hier ist es anmeldepflichtig): http://www.aok-business.de/foren/expertenforum/baum-anzeigen.php… Gruß, Maria L.
Maria L.am 08.05.2008 | 12:11
Hier habe ich noch eine gute Übersicht über die Beitragspflicht für Rentner gefunden: http://www.tk-online.de/centaurus/generator/tk-online.de/01__gut…
DasWarnsignalam 08.05.2008 | 19:58
Danke für die Antwort. Habe mitlerweile recherchiert, dass die private Rüruprente nicht beitragspflichtig zur KV und PV ist. Mit der privaten Rente ist das so eine Sache. Definitiv gilt die Regel, dass z.B. Familienversicherte versicherungspflichtig werden, wenn die PRIVATE RENTE größer 1/7 der monatlichen Bezugsgröße ist. D.h. unter Umständen hat es wenig Sinn, für die Familienversicherte Ehefrau (also nicht berufstätig) eine eigene private Rentenversicherung ab zu schließen, wenn die Rente größer 1/7 der monatlichen Bezugsgröße ist.
Maria L.am 09.05.2008 | 11:24
Hallo, ob es wohl in 30 Jahren noch die kostenfreie Familienmitversicherung geben wird? Da habe ich so meine Zweifel. Der Trend geht meines Erachtens dahin, das Modell "Hausfrauenehe" nicht mehr wie bisher zu begünstigen. Auch am Ehegattensplitting wird in manchen politischen Konzepten bereits gekratzt. Heutzutage muß jeder Erwachsene, egal ob verheiratet oder nicht, dafür sorgen, eine EIGENE Altersvorsorge aufzubauen. Alles andere (das Vertrauen auf einen Ehepartner und die dazu passenden gesetzlichen Regeln) hielte ich für grob fahrlässig. Von privaten Rentenversicherungen, egal ob mit oder ohne staatliche Förderung, halte ich nicht so viel. Sie sind meiner Meinung nach sinnvoll, um ein regelmäßiges Einkommen zu erzielen und gleichzeitig die sogenannte "Langlebigkeit" abzusichern. Aber sie sind nicht sinnvoll, um Kapital aufzubauen. Ich würde das trennen. Zuerst während der Berufstätigkeit Vermögen bilden, dann bei Eintritt ins Rentenalter evt. einen Teil dieses Vermögens als Einmalbeitrag in eine sofort beginnende Rentenversicherung einzahlen. Vorteil meines Vorschlags: wenn man bei Renteneintritt bereits absehen kann, daß man nur noch eine kurze Lebenserwartung hat (schwere Krankheit etc.), kann man sich die Rentenversicherung sparen und das Geld lieber in gute Ärzte etc. investieren. Außerdem kann man vorher viel effizienter Vermögen bilden, wenn man dies frei von Vertragsbindungen an einen Rentenversicherungsanbieter macht. Gruß, Maria L.
DasWarnsignalam 09.05.2008 | 13:57
Ob eine private Rentenversicherung sinnvoll ist oder nicht, ist nicht Bestandteil dieses Beitrags. Letztendlich gibt es dazu keine Aussage die für alle gleichermaßen richtig wäre. Das muss jeder für sich selbst entscheden. Info von meiner KV: Rentner in der KVDR zahlen nur auf die gesetzliche Rente und Versorgungsbezüge Beiträge zur KV und PV. Private Rente, RürupRente und RiesterRente (Ausnahme AVWL) sind beitragsfrei. Ebenso sind Mieteinnahmen, Pacht und Zinseinnahmen beitragsfrei. Freiwillig versicherte Rentner (In der zweiten Hälfte der Erwerbstätigkeit weniger als 90% gesetzlich versichert) zahlen auf alle Einkünfte den vollen Beitrag zur KV und PV, Ausnahme die gesetzliche Rente. Hier erhalten Sie einen Zuschuss, ähnlich der Regelung der KVDR. Der Zuschuss wird auch bei privat Versicherte gewährt.
Maria L.am 09.05.2008 | 14:51
Danke, daß Sie die Info Ihrer KV hier weitergeben: das bringt die aktuelle Gesetzeslage ja gut auf den Punkt. Gruß, Maria L.
Deutsche Rentenversicherung
Sie erhalten Antworten von erfahrenen Expertinnen und Experten der Regionalträger der Deutschen Rentenversicherung (DRV).

Wichtige Hinweise

Ihre Einträge sind öffentlich und können von jedem gelesen werden. Bitte geben Sie daher keinesfalls persönliche Daten an.

Verzichten Sie auf politische Diskussionen. Dieses Forum soll schnell und unkompliziert helfen und ist kein Diskussionsforum.

Achten Sie auf einen friedlichen und respektvollen Umgang ohne Anfeindungen, Unterstellungen und Provokationen jeglicher Art.

Bleiben Sie beim Thema Rente, Altersvorsorge oder Reha. Bei Fragen etwa zum Arbeitslosengeld, zur Krankenversicherung oder bei Steuerfragen müssen unsere Experten leider passen.

Keine Bewertungen, Empfehlungen oder Beratungen zu einzelnen Produkten, Anlageformen etc. Unsere Experten dürfen grundsätzlich nur allgemein und produktunabhängig beraten.

Bitte beachten Sie die weitergehenden Informationen und Nutzungsbedingungen.

Weitere Links


Interessante Artikel

Informationen, Schwerpunkt-Themen und Interviews zu gesetzlicher Rente, privater wie betrieblicher Altersvorsorge sowie Finanzen und Gesundheit.
Time
8 Minuten

Ein Pflegefall lässt den Finanzbedarf sprunghaft steigen. Doch mit diesen sechs staatlichen Hilfsangeboten und gezielter privater Vorsorge sichern Sie sich vor finanzieller Notlage.

Time
6 Minuten

Länger im Erwerbsleben bleiben und später in den Ruhestand treten: Um dieses Verhalten zu fördern, setzt die Politik viele Anreize. Doch nicht jeder Plan einer „Kombi-Rente" geht finanziell auf, wie sich vor Gericht gezeigt hat.

Time
7 Minuten

Welche Ansprüche Hinterbliebenen zustehen – und wann die angesparten Beträge verloren sein können.

Time
8 Minuten

Ein Prozent vom eigenen Lohn, ein Prozent vom Arbeitgeber: Die neue Kapitalrente soll ab 2028 die gesetzliche Rente ergänzen und Millionen Menschen im Alter besser absichern. Wie das Geld angelegt wird, wer davon profitieren soll – und warum dabei Schweden das große Vorbild für Deutschland ist.

Time
13 Minuten

Schnellere Termine in der Praxis, Chefarztbehandlung im Krankenhaus und attraktive Preise: Mit diese Argumenten locken private Versicherer. Doch da die Entscheidung gegen die gesetzliche Krankenversicherung fast immer endgültig ist, sollte sie sehr genau überlegt sein.

Time
13 Minuten

Wer vorzeitig in den Ruhestand gehen will, muss Abschläge von der Rente in Kauf nehmen. Doch das muss nicht sein. Wie man Abschläge ausgleichen und dabei tausende Euro Steuern sparen kann – und warum das bald teurer wird.

Bleiben Sie auf dem Laufenden

Verpassen Sie kein Thema mehr.

Unser Newsletter informiert Sie regelmäßig und aktuell rund um die Themen Rente, Finanzen, Gesundheit und Soziales. Keine Werbung und 100% kostenlos.

Kontakt zur Deutschen Rentenversicherung

Wie können wir Ihnen weiterhelfen?
Icon Telefon
Kostenloses Servicetelefon
Mo. – Do. 08:00 – 19:00, Fr. 08:00 – 15:30
Logo Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung

Rechtliches

Service

Kostenlos und jederzeit abbestellbar – nach dem Absenden wählen Sie Themen und Rhythmus.

Logo klein Deutsche Rentenversicherung
Eine Initiative der Deutschen Rentenversicherung
© Ihre-Vorsorge 2026