Hallo,
anscheinend findet sich niemand, diese konkreten Zahlen zu bestätigen. Ich kann mich nicht mit Sicherheit festlegen, aber nach meinem Eindruck stimmt Ihre Übersicht weitgehend. Für die PV gilt der Zuschlag von 0,25% für Kinderlose meines Wissens in allen drei von Ihnen genannten Fällen.
Diese Aussage von Ihnen kommt mir komisch vor:
"Renten aus einer privaten Rentenversicherung unterliegen bei freiwillig gesetzlich Versicherten der Beitragspflicht zur KV zum hälftigen Beitragssatz +0,9% und dem hälftigen Beitrag zur PV, gegebenenfalls + 0,25%."
Es ist zu unterscheiden zwischen Rentnern, die in der KVdR pflichtversichert sind und im Rentenalter freiwillig Versicherten. Im Unterschied zu früheren Regelungen kommen heute auch die während des Berufslebens freiwillig Versicherten in die KVdR, wenn sie die Vorversicherungszeit erfüllt haben. Das ist die überwiegende Mehrheit. Bei freiwillig versicherten Rentner werden meines Wissens mehr Einnahmen in die Bemessung einbezogen als bei Rentnern der KVdR. Es erscheint mir aber nicht logisch, dann vom halben Beitragssatz auszugehen, denn wer sollte hier die andere Hälfte zahlen? Ich vermute also, daß private Renten in diesem Fall entweder voll oder gar nicht verbeitragt werden.
http://www.sichere-rentenversicherung.de/pkv_rentner.php
Wenn die Informationen des genannten Links noch aktuell sind, müssen freiwillig versicherte Rentner den vollen Beitrag auf alle Einkommen zahlen, also auch z.B. auf Miet- und Zinseinkünfte (nur für die gesetzliche Rente gibt es dann den hälftigen Zuschuß der DRV). Das müßte dann meines Erachtens auch für private Renten (und für Riester- und Rüruprenten) gelten.
Zur Ergänzung Ihrer Übersicht: die volle Beitragspflicht besteht (für Rentner der KVdR) auch für Nebeneinkünfte während des Rentenbezugs, das geht aus folgenden Links hervor:
http://www.rententips.de/rententips/grv/tricks/01.php
http://www.krankenkasse-guide.de/gesetzliche_krankenkasse/rentne…
Bei der Rürup-Rente würde ich vermuten, daß sie wie andere privat abgeschlossene Renten auch behandelt wird. D.h. sie wäre - für Rentner in der KVdR - beitragsfrei für die KV und PV - nach derzeitiger Gesetzeslage. Wie das in der Zukunft aussieht, weiß heute keiner.
Lesen Sie dazu auch folgenden Thread:
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http://www.aok-business.de/foren/expertenforum/baum-anzeigen.php…
Gruß,
Maria L.