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Rente und "freiwillige Beiträge"

von kirle16.01.2007 | 07:21
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Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Viele Betriebsrenten (Pensionskassen; keineswegs nur Bundesbahn !!) haben Mitte der 70-er Jahre ihre Mitglieder dazu aufgefordert (z.T. recht drastisch, i.e. mit versteckten Drohungen), Teile ihres Deckungskapitals umzuschichten, um Lücken im BfA-Verlauf aufzufüllen. Die Pensionskasse hat dann mit Zustimmung des Mitglieds oft sogar recht große Teile seines Deckungskapitals als "freiwillige Beiträge" bei der BfA nachentrichtet. Hat man da nicht ein sehr schlechtes Geschäft gemacht? Jetzt wird doch 50 % der (höheren) BfA-Rente versteuert, aber nur 18 % der auf diese Weise reduzierten Betriebsrente. Wäre das Geld damals im Deckungskapital der Betriebsrente verblieben, dann würde man jetzt 18 % der (höheren) Betriebsrente versteuern, und 50 % der (geringeren) BfA-Rente. Dazu kommt ja noch, daß der Arbeitgeber meist weniger als 50 %, der Arbeitnehmer meist mehr als 50 % des Deckungskapitals eingezahlt hat; letzterer sogar aus bereits versteuertem Geld! Ist das, so wie es jetzt läuft, nicht alles extrem ungerecht? Was kann man tun?

1 Antworten

Bernhardam 16.01.2007 | 14:31
Die Einführung der nachgelagerten Besteuerung führt bei nahezu allen Rentnern und Betriebsrentnern dazu, dass bereits versteuertes Einkommen nochmals steuerpflichtig wird. Die Regierung hat ganz offiziell in ihren Beispielrechnungen den steuerlichen Grundfreibetrag als "steuerfreien Rentenrückfluß" vereinnahmt. Und ja, das ist sehr ungerecht und auch verfassungswidrig, denn genau das hat das Bundesverfassungsgericht in dem bekannten Urteil ausdrücklich verboten, das als Rechtfertigung für die Einführung der nachgelagerten Besteuerung herhalten musste. Die Pensionskasse kann aber nichts dafür, damals konnte man dort nicht ahnen, wie der Fiskus mit künftigen Rentnern umgehen würde. Das ist eben "dumm gelaufen". Wenn Sie erstmals Steuern auf die Leistungen der Pensionskasse bezahlen müssen, also als Rentner, dann können Sie Einspruch einlegen und den Rechtsweg beschreiten, also ggf. durch die Instanzen der Finanzgerichtsbarkeit bis letztlich vor das Bundesverfassungsgericht klagen. Vorher können Sie nichts tun - nur eine ganz andere Partei wählen. Sehen Sie sich einmal die Position der "grauen Panther" zu dieser Frage an, vielleicht auch noch die der FDP.
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