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Experten-Antwort

Rente und Krankenkasse

von Hartmund Weber24.12.2013 | 09:43
3260 Ansichten
12 Antworten

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Muss man der Krankenkasse mitteilen das man ab dem XX.XX.XXXX Rente bekommt, oder geht das automatisch?

Antworten vom Expertenteam

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1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Hartmund Weber,

prinzipiell erhält Ihre Krankenkasse automatisch eine Mitteilung über die Rentenbewilligung. Es hindert Sie aber ach niemand daran, Ihre Krankenkasse ggf. (zusätzlich) auch selbst darüber zu informieren...

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11 Antworten

Frau Sponagelam 24.12.2013 | 10:58
Sie müssen diesen Blutsaugern von den Krankenkassen gar nichts mitteilen. Die dürfen schon von Gesetz her von allen Behördern und Ämtern Daten von ihren Kunden beschaffen. Oft sind diese Ämter und Behörden sogar vom Gesetz her von sich aus bzw. ohne Aufforderung verpflichtet den entsprechenden Krankenkassen Informationen zukommen zu lassen.
Gigiam 24.12.2013 | 11:59
Hallo Herr Weber, mit der Rentenbewilligung erhält die Krankenkasse automatisch eine entsprechende Mitteilung. Sie selbst brauchen also nichts zu unternehmen. Gigi
Heike K.am 24.12.2013 | 12:51
Zitat von Tim anzeigen
Sie müssen diesen Blutsaugern von den Krankenkassen gar nichts mitteilen. Oft sind diese Ämter und Behörden sogar vom Gesetz her von sich aus bzw. ohne Aufforderung verpflichtet den entsprechenden Krankenkassen Informationen zukommen zu lassen.
Ich möchte anmerken, dass meine Krankenkasse, die DAK, mich stets perfekt betreut hat. Also ich habe da keinen "Blutsauger" angetroffen. Und was spricht gegen die Meldepflichten zwischen den Behörden. Ich habe nichts zu verbergen.
Also ich stimme Frau Sponagel zu. Meine Krankenkasse, die Barmer, hat sich einfach - ohne mich zu fragen - mit meiner Betriebsrentenstelle in Verbindung gesetzt und kassiert dort volle Sozialversicherungsbeiträge von meiner Betriebsrente ab. Dabei habe ich diese Betriebsrente überwiegend alleine bzw. privat angespart. Sowas ist an sich Diebstahl oder eine kalte Enteignung. Ich finde daher den Ausdruck "Blutsauger" in vollem Umfange gerechtfertigt.
Timam 24.12.2013 | 13:47
Zitat von Heike K. anzeigen
Ich möchte anmerken, dass meine Krankenkasse, die DAK, mich stets perfekt betreut hat. Also ich habe da keinen "Blutsauger" angetroffen. Und was spricht gegen die Meldepflichten zwischen den Behörden. Ich habe nichts zu verbergen.
Also ich stimme Frau Sponagel zu. Meine Krankenkasse, die Barmer, hat sich einfach - ohne mich zu fragen - mit meiner Betriebsrentenstelle in Verbindung gesetzt und kassiert dort volle Sozialversicherungsbeiträge von meiner Betriebsrente ab. Dabei habe ich diese Betriebsrente überwiegend alleine bzw. privat angespart. Sowas ist an sich Diebstahl oder eine kalte Enteignung. Ich finde daher den Ausdruck "Blutsauger" in vollem Umfange gerechtfertigt.
Jede Betriebsrente über ca. 130 Euro ist voll sozialversicherungspflichtig und das muss vom Rentner alleine getragen werden. Das ist wirklich frustrierend aber die Krankenkassen können ja nicht willkürlich entscheiden weil der eine mehr und der andere weniger zu der Betriebsrente beigetragen hat. Trotzdem bleibt ja ein grosser Teil der Betriebsrente erhalten. Aber Sie haben mein Verständnis.
Frau Sponagelam 24.12.2013 | 23:33
Meine Krankenkasse, die Barmer, hat sich einfach - ohne mich zu fragen - mit meiner Betriebsrentenstelle in Verbindung gesetzt und kassiert dort volle Sozialversicherungsbeiträge von meiner Betriebsrente ab.
Nicht die BEK hat sich mit der Betriebsrentenstelle sondern die Betriebsrentenstelle hat sich mit der BEK in Verbindung gesetzt. Dazu ist sie gesetzlich verpflichtet. Jeder Arbeitgber hat die SV-Beiträge eizubehalten und an die KK abzuführen.
Grundsätzlich ja. Aber nicht, wenn die Betriebsrente überwiegend privat angespart ist. Hier gibt es Spielräume, die die Krankenkasse kundenfreundlich nutzen könnte. Es gibt diesbezüglich auch Gerichtsurteile (Sozialgericht Lübeck, Sozialgericht Detmold) die im Sinne der Betriebsrentner entschieden haben. Aber es gibt natürlich gerade in unserem Lande immer solche Streber, die besonders Gesetzestreu sind. Das kennt man in unserem Lande schon aus den Jahren 1933 bis 1945, daß gewisse Leute immer ihren Führern ganz besonders folgen müssen.
Hartmund Weberam 24.12.2013 | 23:43
Danke für die Antwort! Ich verstehe nur nicht was Betriebsrenten mit meiner Anfagsfrage zu tun haben!
Neeam 25.12.2013 | 09:59
Wie Gigi schon schrieb: Von einer "normalen" Rente erfährt die Krankenkasse sofort.
W*lfgangam 28.12.2013 | 17:14
...niemand hindert? Hm, es besteht die Verpflichtung gegenüber der GKV, wie auch der DRV, weitere (Renten)Einnahmen mitzuteilen - was z. B. bei Auslandsrente (EU, speziell auch aus Russland) gerne mal "übersehen" wird ;-) Bei Betriebsrenten ist es - wie oben schon gesagt - ein Selbstläufer, die melden direkt an die GKV. Gruß w.
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