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Rente und Midijob ab Juli 2019 Ehemann arbeitet

von Selle27.05.2019 | 19:21
79 Ansichten
5 Antworten
Ich werde ab Februar 2020 mein Regelrentenalter erreichen und spiele mit dem Gedanken einen Midijob anzunehmen. Ich bin privat versichert. Mein Mann ist noch berufstätig. Wir hatten immer beide die Steuerklasse IV. Wie verhält sich das in der Konstellation. Meine Rente beträgt ca 1800, mein Mann hat etwa den gleichen Nettoarbeitslohn mit Klasse lV. Welche Steuerklasse wäre in dem Fall am besten um hohe Nachzahlungen zu vermeiden. Ich weiß, dass ich keine ALV zahlen muss und keine RV. Ich bin privat krankenversichert, wird der jetzige Anteil, der von der RV bezahlt wird, auch weiter von der RV bezahlt und/oder wird ein Anteil von dem AG bezahlt? Ich hoffe sie können mir weiterhelfen. PS Es wäre noch zu vermerken wäre ich habe eine Schwerbehinderung von 50% Danke Selle

5 Antworten

Steueram 27.05.2019 | 20:03
Steuerrechtliche Fragen richten Sie an Ihr Finanzamt, einen Steuerberater oder einen Lohnsteuerhilfeverein.
W°lfgangam 27.05.2019 | 21:21
Hallo Selle, der Minijob bleibt aus der ESt außen vor, wenn es bei der (üblichen) 2-%igen pauschalen Besteuerung durch den Minijob-AG belassen wird. Erste Infos erhalten Sie hier: https://www.minijob-zentrale.de/DE/01_minijobs/02_gewerblich/03_… oder genauer einer Person/Institution, die sich mit Steuern auskennt - ein DRV-Forum nicht ;-) Gruß w.
W°lfgangam 27.05.2019 | 23:51
lesenverstehen schrieb

Wie wäre es denn mit richtig lesen! Es geht nicht um einen Minijob!

Stimmt - das 'd' war aber wirklich sehr mini geschrieben ...insofern war Ihre Aussage für die Fragestellerin auch sehr hilfreich, Danke für die Ergänzung ;-) Letztendlich bleibt es bei meinem letzten Satz = hier ist kein Steuerform – und etwaige Laienaussagen sind fern der Steuerrealität. Gruß w.
-am 28.05.2019 | 08:06
Hallo Selle, für Ihre Fragen sind wir der falsche Ansprechpartner. Steuerrechtliche Fragen, insbesondere zur Wahl der Steuerklasse, können und dürfen wir nicht beantworten. Fragen Sie hierzu Ihr Finanzamt, einen Steuerberater und einen Lohnsteuerhilfeverein. Der Anteil zu Ihrer privaten Krankenversicherung, den die Rentenversicherung als Beitragszuschuss zahlt, wird sich durch die Aufnahme des Midijobs nicht ändern, ob der Arbeitgeber sich an den Kosten hierfür beteiligt, müssen Sie den Arbeitgeber fragen.
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