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Experten-Antwort

Rente und nachträgliche Gehaltszahlung

von Christina Nowak09.09.2014 | 19:04
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3 Antworten

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Sehr geehrte Experten, es beschäftigt mich immer noch ein Problem. Ich werde ab 01.02.2015 nach 540 Wartezeitmonaten die abschlagsfreie Rente ab 63 beziehen. Ich bin Beschäftigte nach dem TVöd. Das Leistungsentgelt, ca 800,00 € brutto wird gemäß Betriebsvereinbarung immer im Juni des Folgejahres ausgezahlt. Lt. Betriebsvereinbarung habe ich einen Anspruch. Sofern ich meinen AG nicht überzeugen kann, zumindest einen Abschlag im Januar mit der letzten Gehaltsabrechnung zu entlohnen, was muss ich rentenrechtlich beachten, wenn die Zahlung für das Jahr 2014 im Juni 2015 erfolgt. Ich bin bereits jetzt auf der Suche nach einer geringfügigen Beschäftigung und gehe derzeit davon aus, dass ich einen Hinzuverdienst von 450,00 € im Monat haben werde. Ich bedanke mich bereits im Voraus. Christina Nowak

Antworten vom Expertenteam

Persönlich beantwortet im Expertenforum

1
Expertenantwort · 1Deutsche Rentenversicherung

Hallo Frau Nowak,

ergänzend wäre noch hinzuzufügen, dass eine Einmalzahlung nach Rentenbeginn und Aufgabe der Beschäftigung, aus der die Einmalzahlung erfolgt zum Rentenbeginn, kein Hinzuverdienst darstellt. siehe hierzu auch http://raa-handbuch.drvbsh.rzn.drv:8080/raa10/Raa.do?f=SGB6_34R3.5

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2 Antworten

W*lfgangam 09.09.2014 | 19:51
Hallo Christina Nowak, ein entgangenes SV-Bruttoentgelt von 800 EUR macht etwa 59 Cent Netto-Monatsrente aus. Wenn Sie bei Rentenantrag die 'Hochrechnung' wählen, werden weder etwaige Sonderzahlungen in den letzten 3 Monaten vor Rentenbeginn, noch nachfolgende Zahlungen bei Ihrer Rente berücksichtigt. Im Hinblick auf die Weihnachtsgeldzahlung (kommt schon im Nov. - oder?) wäre der 'Schaden' mit Hochrechnung deutlich höher ...vielleicht 1-2 EUR Monatsrente. Stellen Sie den Rentenantrag ohne Hochrechnungsoption, müssten Sie ggf. im Extremfall bis zu 3 Monate auf die erste Rente/Nachzahlung (und auch VBL) warten, bis das mit den tatsächlichen Zahlungen alles abgewickelt ist. Die 'Sonderzahlung 800 EUR' liegt trotzdem außerhalb dieser Zeiträume und könnte m. W. nur im Rahmen einer 'Überprüfung' zur Neuberechnung führen. Dann wurde evtl. das geschätzte Durchschnittsentgelt des vorvergangenen Jahren durch ein statistisch höheres ersetzt, der Punktwert dieses Jahres sinkt, weniger Rente trotz Sonderzahlungen. Mein Rat: stellen Sie den (schriftlichen) Antrag, wenn die Weihnachtsgeldzahlung erfolgt ist und lassen den Restzeitraum hochrechnen. Individuell wird Sie die Antrag aufnehmende Stelle beraten. Gruß w.
Christina Nowakam 10.09.2014 | 12:47
Hallo Experten, vielen Dank für die informellen Auskünfte. Christina Nowak
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