Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.
Zur Experten-Antwort springenHallo Gundela H.,
für die Anerkennung einer Pflegetätigkeit in der Rentenversicherung wenden Sie sich bitte an die Kranken-/= Pflegekasse Ihrer Mutter und lassen dort klären, ob und inwieweit Sie als pflegende Person anerkannt werden können. In Abhängigkeit vom Pflegegrad (früher Pflegestufe) prüft die Pflegekasse die Voraussetzungen und meldet Sie dann auch in der Rentenversicherung an.
Blödsinn!Hallo Zusammen, ich bin 69 und habe in den vergangenen Jahren meine Mutter (Pflegestufe III) gepflegt. Nun ist sie verstorben. Erhalte ich für die Pflege eine Rente? GrußHallo Gundela, leider nein. Grundsätzlich kann man in Zeiten, in denen man Angehörige pflegt, zwar Rentenansprüche erwerben. Jedoch nur, wenn Sie die Pflege vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze leisten. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Seit Einführung der Flexirente gibt es die Möglichkeit, dass man auf 1% der Rente verzichtet, wenn man bereits das Regelaltersrentenalter erreicht hat. Dann gilt man nicht als Vollrentner und die Pflegekasse muss weiterhin Pflegebeiträge zahlen. Die Frage ist bloß, ob sich das rechnet. In der Regel hängt es davon ab in welcher Pflegestufe der zu pflegende eingestuft wurde und ob die Rente großartig steigen wird...Hallo Gundela, leider nein. Grundsätzlich kann man in Zeiten, in denen man Angehörige pflegt, zwar Rentenansprüche erwerben. Jedoch nur, wenn Sie die Pflege vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze leisten. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.Blödsinn!
Hat der "Frager" doch geschrieben; Pflegestufe 3. Da lohnt sich der Verzicht auf 1% der Rente allemal.Seit Einführung der Flexirente gibt es die Möglichkeit, dass man auf 1% der Rente verzichtet, wenn man bereits das Regelaltersrentenalter erreicht hat. Dann gilt man nicht als Vollrentner und die Pflegekasse muss weiterhin Pflegebeiträge zahlen. Die Frage ist bloß, ob sich das rechnet. In der Regel hängt es davon ab in welcher Pflegestufe der zu pflegende eingestuft wurde und ob die Rente großartig steigen wird...Blödsinn!Hallo Zusammen, ich bin 69 und habe in den vergangenen Jahren meine Mutter (Pflegestufe III) gepflegt. Nun ist sie verstorben. Erhalte ich für die Pflege eine Rente? GrußHallo Gundela, leider nein. Grundsätzlich kann man in Zeiten, in denen man Angehörige pflegt, zwar Rentenansprüche erwerben. Jedoch nur, wenn Sie die Pflege vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze leisten. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
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