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Experten-Antwort

Rente und Pflege

von Gundela H.03.08.2018 | 11:24
336 Ansichten
14 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

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Hallo Zusammen, ich bin 69 und habe in den vergangenen Jahren meine Mutter (Pflegestufe III) gepflegt. Nun ist sie verstorben. Erhalte ich für die Pflege eine Rente? Gruß

1 Experten-Antwort

Experten-Antwortam 03.08.2018 | 12:39

Hallo Gundela H.,

für die Anerkennung einer Pflegetätigkeit in der Rentenversicherung wenden Sie sich bitte an die Kranken-/= Pflegekasse Ihrer Mutter und lassen dort klären, ob und inwieweit Sie als pflegende Person anerkannt werden können. In Abhängigkeit vom Pflegegrad (früher Pflegestufe) prüft die Pflegekasse die Voraussetzungen und meldet Sie dann auch in der Rentenversicherung an.

13 Antworten

Fortitude one am 03.08.2018 | 11:35
Hallo Gundela, leider nein. Grundsätzlich kann man in Zeiten, in denen man Angehörige pflegt, zwar Rentenansprüche erwerben. Jedoch nur, wenn Sie die Pflege vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze leisten. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Grokoam 03.08.2018 | 14:04
Hallo Zusammen, ich bin 69 und habe in den vergangenen Jahren meine Mutter (Pflegestufe III) gepflegt. Nun ist sie verstorben. Erhalte ich für die Pflege eine Rente? Gruß
Hallo Gundela, leider nein. Grundsätzlich kann man in Zeiten, in denen man Angehörige pflegt, zwar Rentenansprüche erwerben. Jedoch nur, wenn Sie die Pflege vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze leisten. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Blödsinn!
DRVleram 03.08.2018 | 14:14
Zitat von Groko anzeigen
Hallo Gundela, leider nein. Grundsätzlich kann man in Zeiten, in denen man Angehörige pflegt, zwar Rentenansprüche erwerben. Jedoch nur, wenn Sie die Pflege vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze leisten. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Blödsinn!
Seit Einführung der Flexirente gibt es die Möglichkeit, dass man auf 1% der Rente verzichtet, wenn man bereits das Regelaltersrentenalter erreicht hat. Dann gilt man nicht als Vollrentner und die Pflegekasse muss weiterhin Pflegebeiträge zahlen. Die Frage ist bloß, ob sich das rechnet. In der Regel hängt es davon ab in welcher Pflegestufe der zu pflegende eingestuft wurde und ob die Rente großartig steigen wird...
Grokoam 03.08.2018 | 14:25
Zitat von DRVler anzeigen
Hallo Zusammen, ich bin 69 und habe in den vergangenen Jahren meine Mutter (Pflegestufe III) gepflegt. Nun ist sie verstorben. Erhalte ich für die Pflege eine Rente? Gruß
Hallo Gundela, leider nein. Grundsätzlich kann man in Zeiten, in denen man Angehörige pflegt, zwar Rentenansprüche erwerben. Jedoch nur, wenn Sie die Pflege vor Erreichen Ihrer Regelaltersgrenze leisten. Beste Grüße und bestmögliche Gesundheit.
Blödsinn!
Seit Einführung der Flexirente gibt es die Möglichkeit, dass man auf 1% der Rente verzichtet, wenn man bereits das Regelaltersrentenalter erreicht hat. Dann gilt man nicht als Vollrentner und die Pflegekasse muss weiterhin Pflegebeiträge zahlen. Die Frage ist bloß, ob sich das rechnet. In der Regel hängt es davon ab in welcher Pflegestufe der zu pflegende eingestuft wurde und ob die Rente großartig steigen wird...
Hat der "Frager" doch geschrieben; Pflegestufe 3. Da lohnt sich der Verzicht auf 1% der Rente allemal.
senf-dazuam 03.08.2018 | 14:46
sieha auch die Meldung von heute: https://www.ihre-vorsorge.de/nachrichten/lesen/teilrente-kann-si… "Beispiel: Die Regelaltersrente beginnt am 1. September 2018 und beträgt 600 Euro. Eine Altersteilrente von 99 Prozent beträgt in diesem Fall 594 Euro, verringert sich also lediglich um 6 Euro. Nach einem Jahr Pflege bei Pflegegrad 3 des Pflegebedürftigen mit Zahlung von Pflegegeld erhöht sich die Rente aber bereits um 13,29 Euro. Die geringe Einbuße durch den 1-prozentigen Rentenverzicht wird in diesem Fall schon durch eine um mehrere Euro höhere Rente ausgeglichen."
KSCam 03.08.2018 | 16:45
Aber das mit der 99% Teilrente hätte die Fragestellerin eben schon seit 2017 wissen und beantragen müssen. Ob das nach dem Tod der Gepflegten nocht geht?
W*lfgangam 03.08.2018 | 18:10
Hallo KSC, was wissen wir über die Wirksamkeit eines Antrags von Voll- in Teilrente/wann Sie dann beginnen kann? ( ) Vormonat ( ) Vollmond ( ) Antragsmonat ( ) Folgemonat ;-) Gruß w.
KSCam 03.08.2018 | 18:18
PS: der Experte hat das Problem ja auch vollkommen elegant umschifft (oder gar nicht als solches erkannt).
KSCam 03.08.2018 | 18:15
.....verraten Sie es mir - mir ist es am WE dafür bei aktuell 34.6 Grad Celsius zu heiß. Da hab ich mich bewusst rausgehalten....zumal wir ja nicht wissen wann der Todesfall war :)
W*lfgangam 03.08.2018 | 21:21
...da stimme ich Ihnen zu - Dampfplauderer, nicht Hitzebeständig ;-) Ist der Folgemonat. § schon längst wieder aus den Augen verloren ...sollte um die 100 sein. Gruß w.
Rentenuschiam 04.08.2018 | 06:42
Hallo Gundula, das ist davon abhängig, ob für Sie als Pflegeperson Rentenversicherungsbeiträge geleistet wurden. Und das ist unter anderem davon abhängig, ob Sie bereits eine Rente beziehen. Ich lese das nicht aus Ihren Zeilen heraus, vielleicht könnten Sie das noch nachschieben. Wie der Experte schon schrieb, sollten Sie das bei der Pflegekasse erfragen. Haben Sie in der Vergangenheit bereits Rentenversicherungsbeiträge geleistet (die nur nicht für einen Rentenanspruch ausreichten)? Haben Sie Kinder erzogen? Wie viele Jahre haben Sie Ihre Mutter gepflegt? MfG
Schadeam 04.08.2018 | 11:17
Es hängt nun wohl wirklich davon ab ob die Fragestellerin eine Rente bezieht oder nicht, weil Sie nie rentenversichert war. Als (69 jährige) Rentnerin hätte Sie ab 2017 eine 99% Teilrente beantragen können und die Pflegekasse hätte Beiträge zahlen müssen, die Jahr für Jahr die Regelaltersrente gesteigert hätten. Das zu beantragen ist aber jetzt zu spät. Ist sie nicht Rentnerin war der Tipp sich an die Pflegekasse zu wenden richtig.
Modi1969am 04.08.2018 | 14:27
Hallo, Ich sehe es wie Schade: War die Pflegende verrentet und hat ihre Vollrente nicht zur z.B. 99 %-Teilrente (war ab 1.7.17 mgl.) "umgewandelt", ist die Pflegekasse aus der Beitragspflicht raus. War die Pflegende dagegen bisher unverrentet und hat wenigstens 1 Beitrag vor der Regelaltersgrenze (z.B. durch Kindererziehungszeiten), müsste die Pflegekasse die Pflegetätigkeit verbeitragen. Also - im letzteren Falle umgehend Pflegekasse kontaktieren und bei Erfüllung der 60 Monate Wartezeit umgehend Altersrente beantragen...
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