Hallo Gundela H.,
für die Anerkennung einer Pflegetätigkeit in der Rentenversicherung wenden Sie sich bitte an die Kranken-/= Pflegekasse Ihrer Mutter und lassen dort klären, ob und inwieweit Sie als pflegende Person anerkannt werden können. In Abhängigkeit vom Pflegegrad (früher Pflegestufe) prüft die Pflegekasse die Voraussetzungen und meldet Sie dann auch in der Rentenversicherung an.