Hallo Ralf Jaenecke,
der aktuelle Gesetzentwurf enthält keine zusätzlichen Vergünstigungen speziell für schwerbehinderte Menschen.
Sie können nach derzeitigem Recht mit 63 Jahren und 8 Monaten ohne Abzüge in Rente gehen - mit Abzügen frühestens mit 60 Jahren und 8 Monaten. Nach dem Gesetzentwurf wäre der Rentenbeginn ohne Abzüge bei Vorliegen der erforderlichen 45 Jahre mit 63 Jahren und 4 Monaten möglich.