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Rente und Staatsangehörigkeit

von Monti18.02.2011 | 12:49
3152 Ansichten
3 Antworten

Fragen beantworten Expertinnen und Experten der Deutschen Rentenversicherung.

Ich bin Deutsche, habe Versicherungszeiten in Deutschland ( bis 1991) und in Österreich. Ich habe eine Rentenauskunft beantragt, dort steht: ...außerdem können Änderungen beim Wechsel der derzeitigen Staatsbürgerschaft eintreten... Was würde sich denn verändern, wenn ich Österreicherin würde?

3 Antworten

...xyz!?am 18.02.2011 | 15:15
Wenn Sie EU-Bürger bleiben oder als Deutscher im EU-Ausland bleiben, dann kann sich nur bei Ländern außerhalb des Euroraumes die in der EU liegen eine kleine Änderung aus Wechselkursgründen ergeben, in den Euroländern ändert sich bei Verzug nichts an Ihrer Bruttorente, allerdings kann es Änderungen bei der Krankenversicherung geben.
Mitleser123am 18.02.2011 | 13:50
In diesem Fall würde sich nichts ändern, da Österreich aber auch Österreicherinnen unter die Verordnungen "VO (EG) Nr. 883/2004" fallen. Der Hinweis soll die Versicherten sensibilisieren, sich vor einem Wechsel des Wohnstaates oder der Staatsangehörigkeit sich ggf. die Auswirkungen bei der Rente vor Augen zu führen. Sollten Sie z.B. in einem Nicht-EU oder Vertragsstaat verziehen und die dortige Staatsangehörigkeit annehmen (z.B. Verzug nach Kenia + entspr. Staatsangehöigkeit annehmen) dann ist bei der Rentenauszahlung Ihre deutsche Rente nur zu 70% ins "Ausland zu zahlen. (Siehe auch § 113 SGB VI)...
-am 18.02.2011 | 17:54
Zitat von Mitleser123 anzeigen
Ich bin Deutsche, habe Versicherungszeiten in Deutschland ( bis 1991) und in Österreich. Ich habe eine Rentenauskunft beantragt, dort steht: ...außerdem können Änderungen beim Wechsel der derzeitigen Staatsbürgerschaft eintreten... Was würde sich denn verändern, wenn ich Österreicherin würde?
In diesem Fall würde sich nichts ändern, da Österreich aber auch Österreicherinnen unter die Verordnungen "VO (EG) Nr. 883/2004" fallen. Der Hinweis soll die Versicherten sensibilisieren, sich vor einem Wechsel des Wohnstaates oder der Staatsangehörigkeit sich ggf. die Auswirkungen bei der Rente vor Augen zu führen. Sollten Sie z.B. in einem Nicht-EU oder Vertragsstaat verziehen und die dortige Staatsangehörigkeit annehmen (z.B. Verzug nach Kenia + entspr. Staatsangehöigkeit annehmen) dann ist bei der Rentenauszahlung Ihre deutsche Rente nur zu 70% ins "Ausland zu zahlen. (Siehe auch § 113 SGB VI)...
Dieser Antwort ist nichts ergänzendes hinzuzufügen.
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