Hallo Hanno,
deutsche und türkische Versicherungszeiten werden zusammengerechnet, wenn die Anspruchsvoraussetzungen für die Rente geprüft werden. Der in Deutschland gestellte Antrag gilt auch als Antrag auf eine entsprechende Leistung in der Türkei. Daher sollte der Rentenversicherungsträger (sofern noch nicht geschehen) über die Beschäftigung in der Türkei informiert werden.
Die deutsche Rente wird nur aus den deutschen Versicherungszeiten und nach deutschen Rechtsvorschriften berechnet. Türkische Beiträge beeinflussen die Höhe der deutschen Rente nicht.
Der türkische Versicherungsträger zahlt – sofern die Anspruchsvoraussetzungen nach türkischem Recht erfüllt sind – aus den türkischen Zeiten eine eigene Rente.
http://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Inhalt/5_Services/03_
broschueren_und_mehr/01_broschueren/02_international/weitere_
abkommen/02_arbeiten_deutschland_tuerkei.pdf?__blob=publicationFile&v=21